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Kostenübernahme Defibrillatoren für Vereinsgelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die städtisch betreuten Sportanlagen und Großsporthallen sind bereits mit AEDs ausgestattet. Für die vereinsbetreuten Sportanlagen, die noch nicht über eigene AEDs verfügen, übernimmt das Sportamt die Anschaffung der Geräte. Aktuell werden die betreuenden Sportvereine angeschrieben und die Bedarfe abgefragt. Dabei ist zu beachten, dass die Installation von AEDs nach der Medizinprodukt-Betreiberverordnung die Bestellung von Gerätebeauftragten durch die Vereine voraussetzt, welche eine Unterweisung durch den Hersteller bzw. Lieferanten der AEDs erhalten und für die regelmäßige Kontrolle des Defibrillators auf Funktionsfähigkeit, die Beauftragung der Mängelbeseitigung, die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach einem Einsatz des Gerätes, die Führung des Medizinproduktebuches und ggf. die Unterweisung von Ersthelfer:innen am Gerät verantwortlich sind. Darüber werden die Vereine durch Anschreiben informiert. Sobald die Bedarfe geklärt und das Einhalten der Betreiberpflichten durch die Vereine bestätigt sind, erfolgt die Bestellung, Auslieferung und Organisation der Erstunterweisungen durch das Sportamt.