- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 23.02.2024, B 79 Betreff: - Städtische Sportanlagen mit
Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen
und Schwimmbäder Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3882 - NR 630/23 CDU, OM 4691/23 OBR 3, B
315/23 - Die städtischen Sportanlagen
Hahnstraße (Niederrad), Goldstein, Rebstock, Babenhäuser Landstraße
(Sachsenhausen), Dornbusch, Nieder-Eschbach und Bockenheim, das Stadion am
Brentanobad sowie den Sportpark Preungesheim sind mit Defibrillatoren
ausgestattet und das städtische Personal ist in der Bedienung
unterwiesen. Auch die
städtischen Großsporthallen (Eissporthallen, Süwag Energie Arena und
Sportzentrum Kalbach) sind mit Defibrillatoren ausgestattet, die jedoch aktuell
nur den Mitarbeitenden zugänglich sind. Hier wird für 2024 eine Lösung
angestrebt, diese öffentlich zugänglich zu machen. Hinsichtlich der angeregten Ausstattung auch von
vereinsbetriebenen Sportanlagen weisen wir auf die Branddirektion hin, wonach
durch die Anschaffung und öffentliche Zurverfügungstellung der Geräte
Folgekosten und Pflichten entstehen, wie die regelmäßige Sichtprüfung, den
regelmäßigen Austausch der Batterien und Elektroden sowie die Wiederherstellung
der Funktionsfähigkeit nach Anwendung des Gerätes. Zudem ist die Unterweisung
von Ersthelfenden aus dem Kreis der Übungsleiter:innen oder Hausmeister:innen
von Vorteil. Gerne steht das
Sportamt den betreuenden Vereinen bei der Anschaffung von Defibrillatoren und
den damit verbundenen, hier skizzierten Folgepflichten beratend zur Seite.
Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH befürwortet
grundsätzlich das Aufstellen bzw. Anbringen von automatisierten, externen
Defibrillatoren (AED) an geeigneten zentralen Orten. In diesem Zusammenhang müssen selbstverständlich
mehrere Punkte geklärt werden, wie z.B. Wartung, Betreuung, etc. der AED sowie
weiterreichende Pflichten aus rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem stellt das nasse Milieu,
insbesondere in den Beckenbereichen von Schwimmbädern, ggfls. ein erhöhtes
Risiko für Ersthelfer dar, bei der Nutzung eines AED einen gefährlichen
elektrischen Schlag zu erleiden. Ebenfalls darf nicht vernachlässigt werden, dass ein
schnell erfolgter Notruf sowie die umgehende Einleitung von
Reanimationsmaßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) durch die Ersthelfer bis zum
Eintreffen des Rettungsdienstes die zur Lebensrettung entscheidenden beiden und
elementaren Kriterien sind. Ein AED kann lediglich als sekundäres, zusätzliches
Hilfsmittel gesehen werden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
20.03.2024, OF
682/3 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
15.03.2023, NR 630
Bericht des
Magistrats vom 14.08.2023, B 315
Anregung an den
Magistrat vom 19.10.2023, OM 4691
Anregung vom
06.06.2024, OA 466
Bericht des
Magistrats vom 22.07.2024, B 285
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2025, B 73 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Kultur, Wissenschaft und Sport
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR
14 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2
am 11.03.2024, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
10 am 12.03.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
16 am 12.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7
am 12.03.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
13 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4
am 12.03.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9
am 14.03.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 14.03.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage B 79 wird auf Wunsch der CDU bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8
am 14.03.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
12 am 15.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5
am 15.03.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
11 am 15.04.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Vorlage B 79 wird als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6
am 16.04.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.04.2024, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und
ÖkoLinX-ELF Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)
29. Sitzung des OBR
15 am 19.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1
am 23.04.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die
Partei gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht)
29. Sitzung des OBR 3
am 25.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage B 79 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
2. Die Vorlage
OF 682/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 79 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und
BFF-BIG (= Kenntnis)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO I, TOP 27
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 79 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) 30. Sitzung des OBR 3
am 06.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 466 2024
1. Die Vorlage
B 79 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§
4665, 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.04.2024