Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt die Anregungen zur Kenntnis. Weite Teile der Dachflächen werden, wie es der Bebauungsplan vorschreibt, eine Begrünung erhalten. Teilweise werden auch Dachterrassen angelegt, die den Bewohnern zur Verfügung stehen werden. Grundsätzlich sind die Dachflächen aller Gebäude im Baugebiet für Fotovoltaik-Anlagen geeignet (Flachdächer); eine Kombination Fotovoltaik/Gründach ist auch möglich. Die Hinweise werden an die Bauherren weitergegeben. Möglicherweise können noch Modifikationen bei der Ausführungsplanung vorgenommen werden. Davon unberührt gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 683Ä-Rebstock.