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Kontrolle von Sperrmüllablagerungen, Offenbacher Landstraße 559 bis 561

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Stadtpolizei liegen für den Bereich Offenbacher Landstraße 559-561 bislang zwei Hinweise aus dem Jahr 2025 hinsichtlich unzulässiger Sperrmüllablagerungen vor. Bei den durchgeführten Ermittlungen konnte in einem Fall Adressmaterial als Beweismittel aufgefunden werden. Gegen den Verursacher wurde daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Aufgrund der geringen Beschwerdelage stellt der genannte Bereich derzeit keinen Schwerpunkt für die Stadtpolizei dar. Werden neue Sperrmüllablagerungen festgestellt, wird unverzüglich eine Meldung an die FES zur Abholung veranlasst. Auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Entsorgung durch die FES hat die Stadtpolizei keinen Einfluss. Auch der Stabsstelle Sauberes Frankfurt wurden 2025 keine "wilden" Ablagerungen gemeldet. Eine Abfrage bei der zuständigen Betriebstätte 2 der FES hat ergeben, dass dort im Jahr 2025 lediglich vier wilde Sperrmüllablagerungen zu vermelden waren. Im Rahmen der regulären Streifentätigkeit wird der Bereich weiterhin überwacht.

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