Ankauf von bebauten Liegenschaften
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte:
- zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen,
- Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen), 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlende Sportflächen (gedeckt und ungedeckt),
- Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich, 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen.
Begründung
Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
37
37. Sitzung OBR 10
TO II
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU