Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
Stellungnahme des Magistrats
Parallel zur Denkmalwertprüfung des Doppelwohnhauses Spenerstraße 17/Mechtildstraße 38 wurde vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen auch die restliche Siedlung mit der Frage nach einer eventuell vorhandenen Denkmaleigenschaft untersucht. Sowohl mit Blick auf das Doppelhaus als auch auf das gesamte Geviert kam das Landesamt zu einem negativen Ergebnis: "Das Ergebnis der Überprüfung vor Ort war daher, dass das Gebäude Spenerstraße 17/Mechtildstraße 38 und die Siedlung insgesamt in ihrem historischen Bestand bereits zu stark dezimiert sind, um sie als Kulturdenkmal nach § 2 HDSchG auszuweisen. Die einstige Aussage vermittelt sich durch den erheblichen Substanzverlust heute nicht mehr." Die Überprüfung, ob die Siedlung die Kriterien eines Kulturdenkmals gem. § 2 Abs.1 bzw. 3 HDSchG erfüllt, wurde also bereits vorgenommen.