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Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1754

Betreff: Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" In Bezug auf die Benutzung der Straßen verweisen wir auf §14 HStrG, wonach der Gebrauch der öffentlichen Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Die geplante Baumaßnahme beeinträchtigt die Anwohnerinnen und Anwohner erfahrungsgemäß nicht mehr als andere Baustellen im Stadtgebiet. Der vorgeschlagene Feldweg ist weder ausgebaut, noch befestigt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist Gegenverkehr nicht möglich. Sofern die landwirtschaftlichen Wege als Baustraße benutzt werden, ist die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährdet. Des Weiteren liegen die Feldwege im Landschaftsschutzgebiet der Zone II, in der der Verkehr von Lkw und Pkw nicht gestattet ist. Ausnahme bilden allein die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge. Darüber hinaus führt die vom Ortsbeirat gewünschte Route direkt am Storchennest in der Niddaaue vorbei, das in diesem Jahr erstmals von Störchen als Brutplatz genutzt wird und dementsprechend sensibel ist. Aus vorgenannten Gründen bedauert der Magistrat, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag.