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Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1752 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen Zu 1.: Aufgrund der nicht unerheblichen Beschwerdelage zum genannten Thema hat das Polizeipräsidium Frankfurt am Main in Unterstützung des Magistrats jüngst ein Konzept "Poser Tuner Raser" entwickelt. Das Konzept bildet einen Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit im Jahr 2017. Bereits mehrfach wurden größere öffentlichkeitswirksame und in den sozialen Medien begleitete Kontrollen im Innenstadtgebiet und im Bereich des "Tuning-Treffpunkts" in der Hanauer Landstraße durchgeführt. Auch der polizeiliche Streifendienst wurde für das Thema sensibilisiert und zu entsprechenden Kontrollen angehalten. Die Führerscheinstelle, die Zulassungsbehörde sowie die Bußgeldstelle leisten bei der Durchführung des Konzepts inhaltlich Unterstützung. Zu 2. und 3.: Die großstädtischen Straßenverkehrsbehörden diskutieren das genannte Thema im Deutschen Städtetag im Herbst 2017. Zu 4.: Die von der Landespolizei angehaltenen Fahrzeuge werden durch entsprechend geschulte Polizeibeamte insbesondere technischen Kontrollen unterzogen. Bei der Großkontrolle am diesjährigen Karfreitag wurde zusätzlich ein Sachverständiger einer Prüforganisation hinzugezogen, der Veränderungen an den Fahrzeugen auf ihre Zulässigkeit hin prüfte. Dabei wird immer auch ein Fokus auf ein verändertes Geräuschverhalten gelegt. Extra dafür angeschaffte Lärmpegelmessgeräte dienen der Verdachtsgewinnung. So wurden bereits mehrere Fahrzeuge vor Ort vorübergehend stillgelegt, Anzeigen wegen erloschener Betriebserlaubnis gefertigt oder Mängel an die Zulassungsstelle gemeldet. Abseits von den polizeilichen Kontrollen aus dem fließenden Verkehr obliegt die grundsätzliche technische Überprüfung und Abnahme von Veränderungen an Fahrzeugen den Technischen Prüforganisationen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1530

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