Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1752
Betreff: Lärm in der Stadt
reduzieren - Lebensqualität erhöhen Zu 1.: Aufgrund der nicht unerheblichen Beschwerdelage zum
genannten Thema hat das Polizeipräsidium Frankfurt am Main in
Unterstützung des Magistrats jüngst ein Konzept "Poser Tuner Raser"
entwickelt. Das Konzept bildet einen Schwerpunkt der polizeilichen
Verkehrssicherheitsarbeit im Jahr 2017. Bereits mehrfach wurden größere
öffentlichkeitswirksame und in den sozialen Medien begleitete Kontrollen
im Innenstadtgebiet und im Bereich des "Tuning-Treffpunkts" in der Hanauer
Landstraße durchgeführt. Auch der polizeiliche Streifendienst wurde für das
Thema sensibilisiert und zu entsprechenden Kontrollen angehalten. Die Führerscheinstelle, die Zulassungsbehörde sowie
die Bußgeldstelle leisten bei der Durchführung des Konzepts inhaltlich
Unterstützung.
Zu 2. und 3.: Die großstädtischen
Straßenverkehrsbehörden diskutieren das genannte Thema im Deutschen
Städtetag im Herbst 2017. Zu
4.: Die von der
Landespolizei angehaltenen Fahrzeuge werden durch entsprechend geschulte
Polizeibeamte insbesondere technischen Kontrollen unterzogen. Bei der Großkontrolle am
diesjährigen Karfreitag wurde zusätzlich ein Sachverständiger einer
Prüforganisation hinzugezogen, der Veränderungen an den Fahrzeugen auf ihre
Zulässigkeit hin prüfte. Dabei wird immer auch ein Fokus auf ein
verändertes Geräuschverhalten gelegt. Extra dafür angeschaffte
Lärmpegelmessgeräte dienen der Verdachtsgewinnung. So wurden bereits mehrere Fahrzeuge
vor Ort vorübergehend stillgelegt, Anzeigen wegen erloschener Betriebserlaubnis
gefertigt oder Mängel an die Zulassungsstelle gemeldet. Abseits von den polizeilichen Kontrollen aus dem
fließenden Verkehr obliegt die grundsätzliche technische Überprüfung und
Abnahme von Veränderungen an Fahrzeugen den Technischen Prüforganisationen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1530