Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1744
Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte
anpassen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat in seinem Vortrag M 124 vom
09.06.2017 die Ausweitung der Befugnisse des Seniorenbeirats angeregt. Die
Beratung des Vortrages in den städtischen Gremien ist bis heute nicht
abgeschlossen. Der Magistrat wird sich mit der Höhe der Aufwandsentschädigung
erst nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung befassen.
Gleichwohl wird der Magistrat dem Seniorenbeirat in
der Sitzung am 24.08.2017 mitteilen, dass dieser gemäß § 27 Abs. 2 Hessische
Gemeindeordnung einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen und
nachgewiesenen Fahrtkosten hat, soweit diese notwendig sind. Damit können die
Mobilitätskosten der Seniorenbeauftragten aufgefangen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
10.03.2017, EA 43