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Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1744 Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat in seinem Vortrag M 124 vom 09.06.2017 die Ausweitung der Befugnisse des Seniorenbeirats angeregt. Die Beratung des Vortrages in den städtischen Gremien ist bis heute nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird sich mit der Höhe der Aufwandsentschädigung erst nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung befassen. Gleichwohl wird der Magistrat dem Seniorenbeirat in der Sitzung am 24.08.2017 mitteilen, dass dieser gemäß § 27 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten hat, soweit diese notwendig sind. Damit können die Mobilitätskosten der Seniorenbeauftragten aufgefangen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 43