Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744
Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hat verordnet, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erst ab einer Geschwindigkeit von 39 km/h geahndet werden können. Die Ergebnisse der Langzeitmessung aus dem Jahr 2015 zeigen eine unauffällige Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich für die Fahrtrichtung Goldbergweg bei 2,6 % und Fahrtrichtung Burgenlandstraße bei 5,8 %. Weil ein Schulweg betroffen ist, werden dort dennoch weitere Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Sollte sich eine gleichartige Übertretungsquote abzeichnen, sieht der Magistrat dort von weiteren Kontrollen ab.