Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST
1744
Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen
Buchrainstraße Das Hessische Ministerium des
Inneren und für Sport hat verordnet, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen
bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erst ab einer
Geschwindigkeit von 39 km/h geahndet werden können. Die Ergebnisse der Langzeitmessung aus dem Jahr 2015
zeigen eine unauffällige Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich für
die Fahrtrichtung Goldbergweg bei 2,6 % und Fahrtrichtung Burgenlandstraße
bei 5,8 %. Weil ein Schulweg betroffen ist, werden dort dennoch weitere
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Sollte sich eine gleichartige
Übertretungsquote abzeichnen, sieht der Magistrat dort von weiteren
Kontrollen ab.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 694