Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
Begründung
südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 werden die Messdaten dargelegt. Da von rd. einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht.