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Mehr Licht am Willi-Petri-Steg - "Adaptives Beleuchtungssystem"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Der Willi-Petri-Steg befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Die Untere Naturschutzbehörde fordert in einer solchen Zone den Schutz von Flora und Fauna, um dort Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen. Dazu gehört auch, nachtaktive Tiere zu schützen. Ein "Adaptives Beleuchtungssystem" würde die vor Ort lebenden Insekten trotz der Leistungsreduzierung beeinflussen und kann deshalb nicht angebracht werden.

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