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Vorgartensatzung Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffern 1. und 3.: Ein Rechtsstreit, in dem explizit die Frankfurter Vorgartensatzung angegriffen wird, ist aktuell nicht anhängig. Es gab in der Vergangenheit jedoch bezüglich mehrerer konkreter Liegenschaften in der Mainzer Landstraße Widersprüche gegen Verwaltungsverfügungen zur Durchsetzung der Vorgartensatzung und daraus resultierende Gerichtsverfahren. Inzwischen sind sämtliche Verfahren - überwiegend vergleichsweise - beendet. Zu Ziffer 2.: Die Vorgartensatzung wird nach wie vor präventiv angewandt, d.h. im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt sowie auch repressiv durchgesetzt. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, erfolgen die entsprechenden Überprüfungen - wie mehrfach berichtet - stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen und Prioritäten. Dem Magistrat stehen zur Kontrolle der Vorgartensatzung zwei Planstellen zu Verfügung. Bisher wurden abschließend die Stadtteile Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Riedberg, Griesheim und Rödelheim überprüft. Derzeit erfolgen die Kontrollen im Stadtteil Sachsenhausen. Das Konzept der flächendeckenden Überprüfung von Vorgärten priorisiert die Kontrollen in Stadtgebieten mit überwiegend wohnlicher Nutzung.