Vorgartensatzung Mainzer Landstraße
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten:
- Wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist.
- Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen.
- Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen.
Begründung
Aus dem Wortprotokoll 15.- Sitzung Stadtverordnetenversammlung 17.09.1998: Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Vorhergehender Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern?
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)