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Vorgartensatzung Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten:

  1. Wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist.
  2. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen.
  3. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen.

Begründung

Aus dem Wortprotokoll 15.- Sitzung Stadtverordnetenversammlung 17.09.1998: Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Vorhergehender Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern?

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 2
OBR 1
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 198 2021 Die Vorlage OF 39/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
Die Partei