Sachstand: Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST
1741
Betreff: Sachstand: Radweg
von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach Zum ersten und dritten
Spiegelstrich: Die
Vorplanung für den Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach wurde 2004
beschlossen. Der erste Bauabschnitt, für welchen Baurecht vorlag, wurde in den
Jahren 2009/2010 realisiert. Um Baurecht für die weitere Radwegeverbindung von
Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach zu erlangen, ist u. a. wegen des
erforderlichen Grunderwerbs ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Als dafür
zuständige Behörde hatte das RP Darmstadt im Jahr 2014 Nachbesserungen zu den
vorgelegten naturschutzrechtlichen Untersuchungen gefordert. Unter anderem
wurden weitere faunistische Untersuchungen gefordert. Für diese Untersuchungen
mussten diverse Tierarten über einen Zeitraum von 12 Monaten kartiert werden.
Der Untersuchungsbericht zu diesen Kartierungen wurde Ende 2015 abgeschlossen.
Ergebnis dieser Felduntersuchung war, dass zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für
geschützte Tierarten notwendig werden. Es ist geplant, die
Planfeststellungsunterlagen mit den eingearbeiteten zusätzlichen
Ausgleichsmaßnahmen im November 2016 wieder beim RP einzureichen, damit dort
das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Nach Vorliegen des
Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungsplanung fertiggestellt und
anschließend eine Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben
sowie ein GVFG-Antrag gestellt. Zum zweiten Spiegelstrich: Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Verständnis
dafür, dass ein Zeitrahmen für die Realisierung des fehlenden Abschnittes in
Anbetracht der noch ausstehenden, zuvor genannten Planungs- und
Verfahrensschritte noch nicht verbindlich angegeben und die Maßnahme
voraussichtlich frühestens ab 2018 umgesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 652