Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1737
Betreff: Aufstellen eines
Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Abgesenkte Gehwege werden
grundsätzlich nicht mit Stahlabweisern gesichert, da sonst die Barrierefreiheit
eingeschränkt wird. Durch eine Absicherung können beispielsweise Personen, die
auf einen Rollstuhl angewiesen sind, den Überweg nicht nutzen. Darüber hinaus macht es die Gehwegbreite von
lediglich einem Meter an dieser Stelle unmöglich, einen Stahlabweiser zu
setzen. Da die Lichtraumprofile zur Straße
eingehalten werden müssen, würde dann der Gehweg nicht mehr über die notwendige
Durchgangsbreite verfügen. Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht
entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2018, OM 3162