Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1737
Betreff: Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Abgesenkte Gehwege werden grundsätzlich nicht mit Stahlabweisern gesichert, da sonst die Barrierefreiheit eingeschränkt wird. Durch eine Absicherung können beispielsweise Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, den Überweg nicht nutzen. Darüber hinaus macht es die Gehwegbreite von lediglich einem Meter an dieser Stelle unmöglich, einen Stahlabweiser zu setzen. Da die Lichtraumprofile zur Straße eingehalten werden müssen, würde dann der Gehweg nicht mehr über die notwendige Durchgangsbreite verfügen. Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können.