Quartiersparkplatz/-garage und Carsharing
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST
1731
Betreff: Quartiersparkplatz/-garage und Carsharing Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze durch eine
Quartiersgarage oder einen Quartiersparkplatz auf den genannten Flurstücken
wird nicht in Erwägung gezogen. Die Flächen sind im Landschaftsplan als "Flächen,
die in besonderem Maß der Erholung dienen" sowie als "aus klimatischen Gründen
freizuhaltende Flächen" gekennzeichnet, was einer Nutzung als Parkplatz
entgegensteht.
Darüber hinaus zeigt der
Standort nur eine sehr eingeschränkte Eignung. Die Randlage am Ende der
vergleichsweise langen Sackgasse Ebereschenweg ist nicht optimal, da für einen
Großteil der Anwohner der Zugang zunächst zu Fuß entgegengesetzt der
Fahrtrichtung erfolgt. Zudem ist der Standort fußläufig derzeit nur über den
Ebereschenweg zugänglich und hat deshalb nur ein sehr begrenztes
Nutzerpotenzial. Der Zu-
und Abgangsverkehr muss den Ebereschenweg in ganzer Länge durchfahren, was zu
entsprechenden Belästigungen für die Anwohner führt. Weiterhin ist der Standort entsprechend dem Bericht
B 312 des Magistrats vom 30.06.2006 "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main"
lediglich der "Stufe C: im Einzelfall zu prüfen" zugeordnet. In Anbetracht des
Vorranges der vorhergehenden Stufen "A: sehr gut geeignet" und B: gut geeignet"
und der Situation der verfügbaren Mittel könnte daher eine Mitfinanzierung aus
Stellplatzablösemitteln nicht in Aussicht gestellt werden. Der Magistrat hält Carsharing für einen sinnvollen,
förderungswürdigen Baustein, um den individuellen Pkw-Besitz und die damit
verbundenen Parkraumprobleme in dicht besiedelten Stadtgebieten zu reduzieren.
Carsharing fördert darüber hinaus das Kostenbewusstsein für das individuelle
Mobilitätsverhalten. Aufgrund der eingeschränkten Lagegunst ist jedoch zu
vermuten, dass sich derzeit keines der in Frankfurt tätigen
Carsharing-Unternehmen dazu entschließen könnte, dort ein Fahrzeug
anzubieten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.08.2012, V 457