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Quartiersparkplatz/-garage und Carsharing

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1731 Betreff: Quartiersparkplatz/-garage und Carsharing Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze durch eine Quartiersgarage oder einen Quartiersparkplatz auf den genannten Flurstücken wird nicht in Erwägung gezogen. Die Flächen sind im Landschaftsplan als "Flächen, die in besonderem Maß der Erholung dienen" sowie als "aus klimatischen Gründen freizuhaltende Flächen" gekennzeichnet, was einer Nutzung als Parkplatz entgegensteht. Darüber hinaus zeigt der Standort nur eine sehr eingeschränkte Eignung. Die Randlage am Ende der vergleichsweise langen Sackgasse Ebereschenweg ist nicht optimal, da für einen Großteil der Anwohner der Zugang zunächst zu Fuß entgegengesetzt der Fahrtrichtung erfolgt. Zudem ist der Standort fußläufig derzeit nur über den Ebereschenweg zugänglich und hat deshalb nur ein sehr begrenztes Nutzerpotenzial. Der Zu- und Abgangsverkehr muss den Ebereschenweg in ganzer Länge durchfahren, was zu entsprechenden Belästigungen für die Anwohner führt. Weiterhin ist der Standort entsprechend dem Bericht B 312 des Magistrats vom 30.06.2006 "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" lediglich der "Stufe C: im Einzelfall zu prüfen" zugeordnet. In Anbetracht des Vorranges der vorhergehenden Stufen "A: sehr gut geeignet" und B: gut geeignet" und der Situation der verfügbaren Mittel könnte daher eine Mitfinanzierung aus Stellplatzablösemitteln nicht in Aussicht gestellt werden. Der Magistrat hält Carsharing für einen sinnvollen, förderungswürdigen Baustein, um den individuellen Pkw-Besitz und die damit verbundenen Parkraumprobleme in dicht besiedelten Stadtgebieten zu reduzieren. Carsharing fördert darüber hinaus das Kostenbewusstsein für das individuelle Mobilitätsverhalten. Aufgrund der eingeschränkten Lagegunst ist jedoch zu vermuten, dass sich derzeit keines der in Frankfurt tätigen Carsharing-Unternehmen dazu entschließen könnte, dort ein Fahrzeug anzubieten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 457

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