Henriette-Fürth-Straße in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufnehmen oder Mittel für eine hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße bereitstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1730
Betreff: Henriette-Fürth-Straße in das Bund-Länder-Programm
"Soziale Stadt" aufnehmen oder Mittel für eine hauptamtliche Kraft
für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße bereitstellen Das Bund-Länder-Programm Soziale
Stadt dient der Stabilisierung und Aufwertung von städtebaulich, wirtschaftlich
und sozial benachteiligten und strukturschwachen Quartieren. Dieses Ziel soll
mit Hilfe von Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung
und in die Qualität des Wohnens erreicht werden. Fördermittel aus dem Programm
Soziale Stadt dienen in erster Linie der Investition in städtebauliche
Maßnahmen. Über das Programm kann in einem Fördergebiet auch ein
Quartiersmanagement eingesetzt werden, das die Aktivierung und Beteiligung der
Quartiersbevölkerung sowie anderer lokaler Akteure bei der Vorbereitung und
Umsetzung der investiven Maßnahmen begleitet. Es soll Prozesse während der
Umsetzung kommunizieren und moderieren und fungiert als Schnittstelle zwischen
Quartier und Verwaltung. Aufgaben des Quartiersmanagements im Programm Soziale
Stadt haben einen klaren Programmbezug und könnten den aktuellen Bedarfen in
der Henriette-Fürth-Straße nicht gerecht werden. Wie bereits erläutert, wird der Bewohnertreff in der
Henriette-Fürth-Straße im Rahmen der "Förderung des Ehrenamtes" seitens des
Magistrats finanziell unterstützt. Die Bereitstellung von Mitteln für eine
hauptamtliche Kraft wurde im Jugendhilfeausschuss geprüft und zunächst
zurückgestellt. Für das Jahr 2019 soll eine erneute Prüfung stattfinden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
14.03.2017, EA 68