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Henriette-Fürth-Straße in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufnehmen oder Mittel für eine hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße bereitstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1730 Betreff: Henriette-Fürth-Straße in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufnehmen oder Mittel für eine hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße bereitstellen Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt dient der Stabilisierung und Aufwertung von städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligten und strukturschwachen Quartieren. Dieses Ziel soll mit Hilfe von Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens erreicht werden. Fördermittel aus dem Programm Soziale Stadt dienen in erster Linie der Investition in städtebauliche Maßnahmen. Über das Programm kann in einem Fördergebiet auch ein Quartiersmanagement eingesetzt werden, das die Aktivierung und Beteiligung der Quartiersbevölkerung sowie anderer lokaler Akteure bei der Vorbereitung und Umsetzung der investiven Maßnahmen begleitet. Es soll Prozesse während der Umsetzung kommunizieren und moderieren und fungiert als Schnittstelle zwischen Quartier und Verwaltung. Aufgaben des Quartiersmanagements im Programm Soziale Stadt haben einen klaren Programmbezug und könnten den aktuellen Bedarfen in der Henriette-Fürth-Straße nicht gerecht werden. Wie bereits erläutert, wird der Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße im Rahmen der "Förderung des Ehrenamtes" seitens des Magistrats finanziell unterstützt. Die Bereitstellung von Mitteln für eine hauptamtliche Kraft wurde im Jugendhilfeausschuss geprüft und zunächst zurückgestellt. Für das Jahr 2019 soll eine erneute Prüfung stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2017, EA 68