Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1724
Betreff: Raserei und Lärm
in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder Bei der Bleichstraße handelt es
sich um eine Grundnetzstraße, auf welcher der überörtliche und innerstädtische
Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr sowie der Personennahverkehr abgewickelt
werden. Die rechtlichen Voraussetzungen, auf der gesamten Länge Tempo 30
einzuführen, sind nicht gegeben. Dies ist nur dann möglich, wenn auf Grund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine
Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage
ist nicht erkennbar. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats, den Verkehr
dauerhaft zu überwachen, wurden vier Probemessungen durchgeführt. Von insgesamt
3.611 erfassten Fahrzeugen überschritten 36 Fahrzeuge die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 59 km/h). Dies
entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 1 %.
Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Städtischen Verkehrspolizei auch die
Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie
orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an
objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen.
Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle
ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen
zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden.
Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit
gehäuften Unfällen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen
Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen
Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende
Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an
denen dies als förderlich erachtet wird. In der Bleichstraße liegt kein rotlicht- oder
geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor. Aus diesem Grund wird von der
Installation stationärer Anlagen abgesehen. Temporäre mobile Geschwindigkeitskontrollen werden
eingeplant. Hinsichtlich des Wunsches nach
Baumpflanzungen, Gehwegverbreiterungen und einer gegenläufigen Radwegführung
sind umfangreiche Planungen zur Verkehrsraumänderung notwendig. Um Gehwege zu
verbreitern und Bäume zu pflanzen, muss die Trassenlage geprüft werden.
Gegebenenfalls müssen Leitungen der Trassenträger verlegt werden. Gegenwärtig
kann kein Zeitpunkt zur Ausführung benannt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3130