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Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - hier zu Zeichen 325.1 und 325.2 - darf ein verkehrsberuhigter Bereich nur in Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen eingerichtet werden, in denen die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies bedeutet, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit hohem Fußgängerverkehr eingerichtet werden dürfen. Verkehrsberuhigte Bereiche müssen ferner so gestaltet sein, dass sofort klar ist, dass diese Straße nicht für Fahrzeuge gebaut wurde. Damit dies gelingt, ist ein niveaugleicher Ausbau auf die ganze Straßenbreite erforderlich. Separate Gehwege sind in verkehrsberuhigten Bereichen nicht anzulegen. Aufgrund des geringen prognostizierten Verkehrsaufkommens wurde bei der Planung des Baugebietes, der niveaugleiche Ausbau zwischen der Kita und dem Erlenbacher Stadtweg beschlossen. Folglich wurde in dem genannten Gebiet in diesem Bereich, der den klassischen Ausbau mit Gehwegen aufweist, eine Tempo 30-Zone und in dem Bereich mit niveaugleichem Ausbau ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.