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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats -ST 1720/22- ausführlich erläutert, ist für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches insbesondere die bauliche Gestaltung ausschlaggebend. Im nördlichen Teil der Straße Am Ohlenstück wurde ein klassischer Querschnitt mit Gehwegen auf beiden Straßenseiten gebaut. Die Fahrbahn ist asphaltiert. Dieser Ausbau unterscheidet sich nicht wesentlich von den anderen Straßen in der Tempo 30-Zone in Nieder Erlenbach. Im südlichen Teil der Straße wurden keine "klassischen" beidseitigen Gehwege angelegt. Hier verläuft auf der östlichen Seite lediglich ein Schrammbord hinter den Parkplätzen und Bauminseln. Das Schrammbord kann auch von zu Fuß Gehenden benutzt werden. Die Fahrbahn ist nicht asphaltiert, sondern gepflastert. Dieser Ausbau unterscheidet sich damit vom nördlichen Abschnitt und den anderen Tempo 30-Zonen-Straßen. Für die Akzeptanz eines verkehrsberuhigten Bereiches ist auch die Länge wichtig. Circa 650 m Länge (von der Niedereschbacher Straße bis zum Erlenbacher Stadtweg) sind in der Praxis für eine Straße mit Schrittgeschwindigkeit schwierig durchzusetzen. Das spricht ebenfalls für eine Teilung. Im Bebauungsplan 839 wurden nur die Stichstraßen (Sackgassen) als verkehrsberuhigter Bereich mit besonderer Zweckbestimmung (=verkehrsberuhigter Bereich gemäß Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen. Dies wurde auch so umgesetzt. Als Regelquerschnitt für die Straße Am Ohlenstück wurde explizit eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit beidseitigen Fußwegen in der Begründung zum Bebauungsplan benannt. Der Magistrat ist also für den südlichen Abschnitt über die genannten Randbedingungen hinausgegangen. Ein niveaugleicher Ausbau ist eine wichtige Komponente, um die Geschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich zu reduzieren. Die bauliche Gestaltung eines solchen Bereiches wirkt sich direkt auf das Geschwindigkeitsniveau aus. Wenn zu Fuß Gehende und Kraftfahrzeuge in einem verkehrsberuhigten Bereich getrennt werden, können insbesondere Kinder den Unterschied zu einer Tempo 30-Zone nicht verstehen. Die Einheit von baulicher Gestaltung und Beschilderung ist für alle Verkehrsteilnehmenden wichtig. Da es sich um reines Anwohnergebiet handelt, sind es vorrangig auch die Anwohnenden, welche die vorgegebenen Geschwindigkeiten einhalten müssen beziehungsweise gegebenenfalls überschreiten. Sollte es augenscheinlich zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen, so ist dies auf das absichtliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender zurückzuführen, da die Beschilderung gut sichtbar angebracht wurde. Es sind daher keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden.