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Park- und Gehwegeinschränkungen während des Baus des Luxushauses Ecke Oberweg Nr. 32 und Humboldtstraße Nr. 17 sofort beenden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1719 Betreff: Park- und Gehwegeinschränkungen während des Baus des Luxushauses Ecke Oberweg Nr. 32 und Humboldtstraße Nr. 17 sofort beenden Mit Baugenehmigung wurde der Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses genehmigt. Aktuell erfolgt der Innenausbau. Es bestehen keine Probleme im Bauablauf, so dass baurechtlich keine Möglichkeit des Eingriffs besteht. Die Baustelleinrichtung mit den damit verbundenen Absperrmaßnahmen wurde von der Bauherrschaft laut Angabe im Antrag letztmalig beantragt bis Ende November 2015. Analog dazu, wird die straßenrechtliche Genehmigung im Rahmen der Sondernutzung unter Erhebung der Sondernutzungsgebühren erteilt. Beschwerden wegen Verstößen gegen Auflagen liegen nicht vor. Es liegen somit keine sachlichen Gründe zur Rücknahme der Baustelleneinrichtung und der damit verbundenen temporären Sperrung des Straßenraumes vor. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass ein weiterer Verlängerungsantrag der Baustelleneinrichtung nicht mehr notwendig wird. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4520