Park- und Gehwegeinschränkungen während des Baus des Luxushauses Ecke Oberweg Nr. 32 und Humboldtstraße Nr. 17 sofort beenden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST
1719
Betreff: Park- und
Gehwegeinschränkungen während des Baus des Luxushauses Ecke Oberweg Nr. 32 und
Humboldtstraße Nr. 17 sofort beenden Mit Baugenehmigung wurde der
Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses genehmigt. Aktuell erfolgt der
Innenausbau. Es bestehen keine Probleme im Bauablauf, so dass baurechtlich
keine Möglichkeit des Eingriffs besteht. Die Baustelleinrichtung mit den damit verbundenen
Absperrmaßnahmen wurde von der Bauherrschaft laut Angabe im Antrag letztmalig
beantragt bis Ende November 2015. Analog dazu, wird die straßenrechtliche
Genehmigung im Rahmen der Sondernutzung unter Erhebung der
Sondernutzungsgebühren erteilt. Beschwerden wegen Verstößen gegen Auflagen
liegen nicht vor. Es liegen somit keine sachlichen Gründe zur Rücknahme der
Baustelleneinrichtung und der damit verbundenen temporären Sperrung des
Straßenraumes vor. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass ein weiterer
Verlängerungsantrag der Baustelleneinrichtung nicht mehr notwendig wird.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2015, OM 4520