Park- und Gehwegeinschränkungen durch den Bau des Luxushauses Oberweg Nr. 32 und Humboldtstraße Nr. 17 sofort beenden
Begründung
durch den Bau des Luxushauses Oberweg Nr. 32 und Humboldtstraße Nr. 17 sofort beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, alle Genehmigungen zur Sondernutzung und Sperrung des Straßenraums einschließlich Gehwegen vor dem Luxusneubau Ecke Oberweg 32 und Humboldstraße 17 sofort zurückzuziehen und den Parkraum und den Gehwegbereich wieder seiner originären Bestimmung zurückzugeben. Begründung: Unabhängig von der Bewertung, das durch den Abriss eines Hauses 16 (sechzehn!) Wohnungen zugunsten von 3 (drei!) "Luxusresidenzen" und einer Büroetage verloren gingen, führt seit nahezu 2 1/2 Jahren der Bau mit immer wieder zu beobachtenden sehr langen Bauunterbrechungen dazu, dass im Interesse eines privaten Investors über die notwendige Gebühr hinaus öffentlicher Raum der originären öffentlichen Nutzung entzogen wird. Unnötig lange Bauverzögerungen können nicht zu Lasten der Anwohner, sowohl der parkplatzsuchenden wie der Fußgänger, gehen. Selbst für möglicherweise doch einmal stattfindende weitere Innenausbaumaßnahmen notwendigen Sondernutzungen ist eine derart umfangreiche und weitläufige Sperrung nicht erforderlich, sondern kann mit zeitlich und räumlich genau eingegrenzten Anträgen bei tatsächlichem Bedarf erfolgen.