Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1716
Betreff: Parken regeln in
Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die genannten Straßen sind im Zuge
der Erschließung des Europaviertels in den letzten Jahren neu hergestellt
worden. Wie der Ortsbeirat selbst beschreibt, sind die Straßen für einen
Zweirichtungsverkehr ausgelegt und überwiegend mit beidseitigen, durch
Baumbeete gegliederten Parkbuchten versehen. Tiefgaragenzufahrten wurden
baulich eingefasst und im Gehwegbereich abgepollert. Zur Verkehrsberuhigung wurden eine Reihe von
Einmündungsbereichen mit Rampen ausgestattet, die den fließenden Verkehr
bremsen. In der Regel wurde im Bereich von Querungen für zu Fuß Gehende
der Gehweg abgepollert und der Bordstein abgesenkt. Dort gilt bereits das
gesetzliche Parkverbot nach § 12 Straßenverkehrs-Ordnung. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung waren keine
Verkehrsprobleme ersichtlich. Diesen Eindruck vermitteln auch die Fotos in
der Ortsbeiratsanregung. Der Magistrat sieht keine verkehrliche
Notwendigkeit, insbesondere im Bereich von langen Baumbeeten
Fahrbahnmarkierungen anzubringen, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu
führen (im Bereich von kurzen Baumbeeten gilt ein Haltverbot auch ohne
Beschilderung). Ebenso ist
es nicht notwendig, Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen- und
Feuerwehrzufahrten anzubringen. Im Straßenabschnitt der Niedernhausener Straße
zwischen Waldemser Straße und Schwalbacher Straße wird die Geschwindigkeit
durch Rampen gedämpft. Hier gibt es keine Parkbuchten. In der Praxis hat sich
eingespielt, dass auf der Südseite geparkt wird. Dadurch ist die Sicht auf den
entgegenkommenden Verkehr in diesem einstreifigen Abschnitt gewährleistet.
Eine Änderung der Parkregelung ist nicht notwendig. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3244