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Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1712 Betreff: Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindern Die sogenannte Poser-Problematik ist der dafür originär zuständigen Landespolizei durchaus bewusst. Die Problematik wurde zu einem Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit erklärt. Im Jahr 2017 wurde deshalb auch eigens das Konzept "Poser Tuner Raser" entwickelt und eine Kontrollgruppe (KART) gegründet. Im Rahmen dieses Konzeptes wurden bereits mehrfach größere öffentlichkeitswirksame und in den sozialen Medien begleitete Kontrollen durchgeführt. Die Töngesgasse ist aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden und auch polizeilicher Beobachtungen ein Kontrollschwerpunkt der Gruppe. Im Nahbereich der Töngesgasse sowie auf der "Innenstadtrunde" wurden bisher mehrere Kontrollen durchgeführt. Aus dem gesamten Stadtgebiet erreichen die Polizei und das Straßenverkehrsamt immer mehr Beschwerden über die Poserszene. Allein von März bis Anfang Juni 2018 hat die Kontrollgruppe im gesamten Stadtgebiet circa 250 Vorgänge bearbeitet und dabei zahlreiche Anzeigen gefertigt. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die Kontrollgruppe - sowohl personell als auch technisch - Handlungsgrenzen hat. Geschwindigkeitskontrollen greifen im Bereich der Poser- und Tuning-Szene grundsätzlich nicht, da die hohen Geschwindigkeiten - besonders in der Töngesgasse - nur kurz gefahren werden. Für eine rechtssichere Beweiserhebung muss jedoch der Geschwindigkeitsverstoß über eine längere Strecke vorliegen. Bauliche Maßnahmen sind an dieser Stelle ausgereizt und können hier keine Abhilfe schaffen. Beispielsweise würden Bodenschwellen zu einer weiteren Lärmbelästigung führen. Vor und nach den Hindernissen wird die Möglichkeit zum starken Abbremsen und Gas geben gegeben. Zudem machen sich beim Lieferverkehr Schlaggeräusche der Fahrzeugrahmen und bei der Ladung deutlich bemerkbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3235

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