Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1712
Betreff: Raserei in der
Töngesgasse wirksam verhindern Die sogenannte Poser-Problematik
ist der dafür originär zuständigen Landespolizei durchaus bewusst. Die
Problematik wurde zu einem Schwerpunkt der polizeilichen
Verkehrssicherheitsarbeit erklärt. Im Jahr 2017 wurde deshalb auch eigens das
Konzept "Poser Tuner Raser" entwickelt und eine Kontrollgruppe (KART)
gegründet. Im Rahmen
dieses Konzeptes wurden bereits mehrfach größere öffentlichkeitswirksame und in
den sozialen Medien begleitete Kontrollen durchgeführt. Die Töngesgasse ist aufgrund zahlreicher
Bürgerbeschwerden und auch polizeilicher Beobachtungen ein Kontrollschwerpunkt
der Gruppe. Im Nahbereich der Töngesgasse sowie auf der "Innenstadtrunde"
wurden bisher mehrere Kontrollen durchgeführt. Aus dem gesamten Stadtgebiet erreichen die Polizei
und das Straßenverkehrsamt immer mehr Beschwerden über die Poserszene.
Allein von März bis Anfang Juni 2018 hat die Kontrollgruppe im gesamten
Stadtgebiet circa 250 Vorgänge bearbeitet und dabei zahlreiche Anzeigen
gefertigt. Es darf jedoch
nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die Kontrollgruppe - sowohl
personell als auch technisch - Handlungsgrenzen hat. Geschwindigkeitskontrollen greifen im Bereich der
Poser- und Tuning-Szene grundsätzlich nicht, da die hohen Geschwindigkeiten -
besonders in der Töngesgasse - nur kurz gefahren werden. Für eine rechtssichere
Beweiserhebung muss jedoch der Geschwindigkeitsverstoß über eine längere
Strecke vorliegen. Bauliche Maßnahmen sind an dieser Stelle ausgereizt
und können hier keine Abhilfe schaffen. Beispielsweise würden
Bodenschwellen zu einer weiteren Lärmbelästigung führen. Vor und nach den
Hindernissen wird die Möglichkeit zum starken Abbremsen und Gas geben gegeben.
Zudem machen sich beim Lieferverkehr Schlaggeräusche der Fahrzeugrahmen und bei
der Ladung deutlich bemerkbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3235