Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1709
Betreff: Unterlassene
Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten können in der Stoltzestraße keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt werden. Die Stoltzestraße ist für die verwendete Messtechnik
insgesamt zu kurz. In der Battonnstraße wurde am 10.07.2018 in der Zeit
von 07:58 - 10.00 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Es passierten
in dieser Zeit 342 Fahrzeuge die Örtlichkeit. Hiervon wurden lediglich 6
Verwarnungen ausgestellt. Die Übertretungsquote liegt bei einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h demnach bei 1,7 Prozent und ist somit nicht
auffällig. Die Battonnstraße wird daher nicht in das ständige Messprogramm
aufgenommen. Der Anregung kann deshalb nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3239