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Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1709 Betreff: Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können in der Stoltzestraße keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Stoltzestraße ist für die verwendete Messtechnik insgesamt zu kurz. In der Battonnstraße wurde am 10.07.2018 in der Zeit von 07:58 - 10.00 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Es passierten in dieser Zeit 342 Fahrzeuge die Örtlichkeit. Hiervon wurden lediglich 6 Verwarnungen ausgestellt. Die Übertretungsquote liegt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h demnach bei 1,7 Prozent und ist somit nicht auffällig. Die Battonnstraße wird daher nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3239