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Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird entsprochen. Nicht nur der Biedenkopfer Weg, sondern auch die umliegenden Straßen (Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße, Langer Weg, Lixfelder Weg, Bottenhorner Weg, Battenberger Weg) erfüllen die Voraussetzungen eines Verkehrsberuhigten Bereichs (der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg ist nicht gegeben). Deshalb wird nicht nur den Biedenkopfer Weg, sondern auch die umliegenden Straßen entsprechend beschildert und die Parkstände gegebenenfalls neu markiert. Die Städtische Verkehrspolizei wird insbesondere nach der Einrichtung des Verkehrsberuhigten Bereichs Geschwindigkeitskontrollen vornehmen.