Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahme umzusetzen: Der Biedenkopfer Weg wird als verkehrsberuhigter Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. ausgewiesen. Insbesondere in der Anfangsphase sollte die Verkehrsdisziplin mit (stationären) Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden.
Begründung
Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Mitmenschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bereits bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere der Schulkinder, dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger*innen in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Außerdem bedeutet eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig, dass es zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil können durch diese Maßnahmen auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)