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Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

Vorlagentyp: OF GRÜNE die_farbechten-LINKE.

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahme umzusetzen: Der Biedenkopfer Weg wird als verkehrsberuhigter Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. ausgewiesen. Insbesondere in der Anfangsphase sollte die Verkehrsdisziplin mit (stationären) Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden.

Begründung

Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Mitmenschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bereits bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere der Schulkinder, dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger*innen in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Außerdem bedeutet eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig, dass es zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil können durch diese Maßnahmen auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 7
OBR 7
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 96/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 8
OBR 7
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1867 2022 Die Vorlage OF 96/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU SPD FDP BFF