Ladezone Mainzer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirates wird vom Magistrat grundsätzlich befürwortet. Aufgrund des hohen Parkdrucks in der Frankfurter Innenstadt wird die Ladezone vor der Mainzer Landstraße 69 - 73 neben dem VZ 286 StVO (Eingeschränktes Haltverbot) und dem VZ 1012-30 StVO (Anfang) mit dem zeitlichen Zusatz "7:00 Uhr bis 19:00 Uhr" beschildert, um außerhalb dieser Zeit das Parken zu ermöglichen.