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Ladezone Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anregung des Ortsbeirates wird vom Magistrat grundsätzlich befürwortet. Aufgrund des hohen Parkdrucks in der Frankfurter Innenstadt wird die Ladezone vor der Mainzer Landstraße 69 - 73 neben dem VZ 286 StVO (Eingeschränktes Haltverbot) und dem VZ 1012-30 StVO (Anfang) mit dem zeitlichen Zusatz "7:00 Uhr bis 19:00 Uhr" beschildert, um außerhalb dieser Zeit das Parken zu ermöglichen.

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