Ladezone Mainzer Landstraße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 71 die dortigen drei Parkplätze als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Halteverbot und Lieferverkehr frei auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehen Anschlussbeschilderung orientieren.
Begründung
Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Radfahrer in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung Die PARTEI