Schulwegsicherheit Merianschule
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Alle Zuwegungen auf den Martin-Luther-Platz über die Burgstraße wurden durch Gehwegnasen mit entsprechenden Absicherungsmaßnahmen gesichert sowie Schachbrettmuster markiert. Eine Querungshilfe ist aufgrund der geringen Breite der Fahrbahn und des damit verbundenen ruhenden Verkehrs ausgeschlossen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist entsprechend der Vorgaben an eine Tempo 30-Zone nicht zulässig. Darüber hinaus ist eine entsprechende Beleuchtung nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat einen Schulwegtermin für entbehrlich. Unabhängig davon wird bei der Überprüfung des Schulwegplanes darum gebeten, sich an den Elternbeirat der Schule und die Schulleitung zu wenden, die wiederum mit der Schulwegkommission der Stadt Frankfurt Kontakt aufnimmt. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Aufgrund der örtlich vorhandenen Markierungen ist das Aufbringen von zusätzlichen Markierungen nicht notwendig. Zu 4.: An allen Einmündungsbereichen rund um den Martin-Luther-Platz wurden Schachbrettmuster sowie das Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung "Verkehrsberuhigter Bereich" markiert. Darüber hinaus wurde mittig im Fahrbahnbereich das VZ 136 StVO "Achtung Kinder" aufgebracht. Dieser Abschnitt ist damit ausreichend gekennzeichnet.