Freihalten der Bornheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat konnte weder mit Straßenakten noch mit alten Panoramabildern Informationen über einen Poller vor der Bornheimer Landstraße 1 ausfindig machen. Eine derartige Absicherung kommt in diesem Bereich auch nicht infrage, weshalb der Magistrat dieser Anregung nicht entsprechen kann. Vor der Bornheimer Landstraße ist die Parksituation eindeutig durch eine Beschilderung und Markierung vorgegeben. Die Zickzacklinie stellt eine Grenzmarkierung für Halte- oder Parkverbote dar. Diese Fläche muss überfahrbar sein, um gerade bei Notfällen die Andienung mit Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten. Zudem wären Poller wohl eher ein Hindernis, wenn man auf das Grundstück oder aus diesem heraus fahren möchte. Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge können über das Sicherheitstelefon der Städtischen Verkehrspolizei (069/212-36360) gemeldet werden.