Freihalten der Bornheimer Landstraße
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, an der Grundstückszufahrt der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 1 Fahrradbügel oder alternativ Poller auf der Straße zu errichten, um das Halteverbot vor der Grundstückseinfahrt baulich sicherzustellen. Hierbei soll beachtet werden, dass der Müllabfuhr weiterhin der Zugang zu den Mülltonnen der Liegenschaft möglich ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten dem Ortsbeirat zu berichten, warum die Poller an ebendieser Stelle in der Vergangenheit entfernt wurden.
Begründung
Anwohnende berichteten dem Ortsbeirat über ein häufiges unzulässiges Zuparken der Grundstückseinfahrt. Dadurch ist es der Müllabfuhr nicht mehr möglich, die dortigen Mülltonnen zu leeren. Um das unzulässige Zuparken zu verhindern, reichen die Markierungen auf der Fahrbahn leider nicht aus. Da sich an dieser Einfahrt der einzige Zugang zu dem Haus befindet, muss der Rettungsweg für die Anwohnenden freigehalten werden.