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Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Auf Nachfrage teilte die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) Folgendes mit: Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Schmidt, hat am 07.03.2025 eine Begehung der Liegenschaft stattgefunden. Hier wurden verschiedene Umgestaltungsmöglichkeiten vom Beauftragten der Stadt Frankfurt vorgeschlagen und kommentiert. In Bezug auf die baulichen Gegebenheiten ist eine Erweiterung bzw. Vergrößerung der heutigen Behinderten-WC-Anlagen nicht umsetzbar. Die ABG wird dennoch versuchen, verschiedene Verbesserungsmaßnahmen, die sich aus der Begehung ableiten ließen, in den nächsten Wochen zu verfolgen. Dies betrifft insbesondere, dass im Erdgeschoss die Hinweisschilder auf die Behindertentoilette - auf Grund Ausstattung, Abmessung sowie wegen der unzureichenden Ausstattung und Größe - entfernt werden und auf die besser ausgestattete Behindertentoilette im Kellergeschoss hingewiesen wird. Die ABG wird unabhängig von dieser Empfehlung die Behindertentoilette im EG mit einer erweiterten Notfallschnur und einer veränderten Waschtischlösung ausstatten, um hier eine Verbesserung der bestehenden Gebäudesituation zu erreichen. Weitere Maßnahmen sind auf Grund der bestehenden Gebäudestruktur nicht ohne Weiteres umsetzbar. Zum einen würden erhebliche Eingriffe in die Gebäudestruktur nötig werden und daher nicht in der gegebenen statischen Struktur, der Fluchtwegesituation, den Brandabschnitten und in den bestehenden Ausstattungen umsetzbar sein. Zum anderen wird die ABG die vorgeschlagene barrierefreie Errichtung einer neuen Toilettenanlage in der Außenanlage nicht weiterverfolgen, da sich das Neubaugebäude "Behindertentoilette" dann in der Außenanlage oder in der öffentlichen Fläche befinden würde und dadurch keine direkte Verbindung mit dem Saalbau Bürgerhaus Bornheim hätte. Die Erreichbarkeit und die Nutzung einer solchen neuen Toilettenanlage im Außenbereich ist für die ABG keine gangbare und annehmbare Lösung für die Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend dazu steht der Magistrat auch grundsätzlich im Austausch mit der ABG als Eigentümerin der Saalbauten, um das Ziel von Barrierefreiheit, insbesondere auch bei den Toiletten, zu erreichen.