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Aktivitäten des Ordnungsamtes im Allerheiligenviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1678 Betreff: Aktivitäten des Ordnungsamtes im Allerheiligenviertel Das Allerheiligenviertel ist schon über viele Jahre ein problembehaftetes Gebiet. Neben zahlreichen und wenig einladend wirkenden Gaststätten und Einzelhandelsbetrieben befinden sich dort alte und teilweise vom äußerlichen Zustand her gesehene unattraktive Bordellbetriebe in der Breite Gasse sowie zwei Sexshops innerhalb eines sehr eng begrenzten Bereichs. Hinsichtlich der in der Vergangenheit aufgetretenen Lärmbeschwerden leitete die Stadtpolizei entsprechende Maßnahmen ein, sofern sie hierüber Kenntnis erlangte. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität liegt in der originären Zuständigkeit der Landespolizei. Nachdem die Beschwerdelage in der jüngsten Vergangenheit weiter zunahm, wurde ein runder Tisch eingerichtet, an dem neben Vertretern des Ortsbeirates, des Stadtgesundheitsamtes, Gewerbetreibende auch Stadt- sowie Landespolizei teilnahmen. Ziel war es, Strategien zu entwickeln, um die Situation vor Ort zu verbessern. Ausfluss dessen sind verstärkte Kontrollmaßnahmen von Stadt- und Landespolizei, die auch medienwirksam veröffentlicht wurden. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 1-6 wie folgt beantwortet: 1.) Wie oft ist das Ordnungsamt in den Jahren 2012 und 2013 aufgrund von Beschwerden aus der Bürgerschaft über nächtlichen Lärm tätig geworden? Für das Jahr 2012 sind keine genauen Zahlen bekannt. In 2013 liegen dem Ordnungsamt 9 Lärmbeschwerden vor. 1a) Um welche Lokale handelt es sich im Einzelnen? Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden. 1b) Welche Auflagen wurden den Konzessionsinhaberinnen und Konzessionsinhabern gemacht, bzw. welche Vereinbarungen wurden getroffen, und welche Ordnungs- bzw. Verwarngelder wurden verhängt? Im Allerheiligenviertel existieren sowohl Gaststättenbetriebe mit als auch ohne Alkoholausschank. Die vorhandenen Betriebe ohne Alkoholausschank sind seit 01.07.2005 erlaubnisfrei und verfügen daher über keine Auflagen. Bei den Betrieben mit Alkoholausschank muss zwischen Betrieben nach dem alten Bundesgaststättengesetz (GastG) und Betrieben nach dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG, in Kraft seit 01.05.2012) unterschieden werden. Den Betrieben nach dem GastG wurden folgende, allgemeine Auflagen mit der Konzessionserteilung erlassen. S01. Die Bedürfnisanlagen sind sauber zu halten und öfters zu desinfizieren. Es muss dafür gesorgt sein, dass die Gäste sie leicht auffinden können. Gästetoiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen nur gegen Entgelt zugänglich sein. S02. Bei den Handwaschgelegenheiten in den Toilettenanlagen muss sichergestellt sein, dass stets Seife vorhanden ist. Außerdem ist eine Trocknungsmöglichkeit für die Hände vorzusehen, bei der gewährleistet ist, dass jeder Gast sie sauber vorfindet (z.B. Papierhandtücher, Heißlufttrockner usw.). S03. Von dem Gewerbetreibenden sind alle Vorkehrungen zu treffen, dass durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit verhindert werden. S04. Sofern Dritte durch Lärm erheblich belästigt werden können, sind Türen, Fenster oder sonstige Schallaustrittsöffnungen grundsätzlich geschlossen zu halten. Das Schließungsgebot für alle Schallaustrittsöffnungen gilt uneingeschränkt ab 22.00 Uhr. Einzelnen Betrieben wurden darüber hinaus noch die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit innerhalb und außerhalb von Gebäuden verfügt. Durch die Einführung des neuen HGastG zum 01.05.2012 ist die Konzessionspflicht für alle Gaststätten (egal ob mit oder ohne Alkoholausschank) durch eine reine Anzeigepflicht ersetzt worden. Spezielle Auflagen / Anordnungen können seither nicht mehr präventiv verfügt werden. Nachträgliche Anordnungen sind im Einzelfall möglich, wurden bei den Betrieben im Allerheiligenviertel bislang jedoch nicht getroffen. Da die Nachtruhe durch entsprechende Ansprachen der Stadtpolizei wiederhergestellt werden konnten, war bisher die Verhängung von Verwarn- und Bußgeldern wegen Lärmbelästigung nicht geboten. Es gibt jedoch 6 Fälle für den Zeitraum 2012/2013, bei der Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Sondernutzungssatzung eingeleitet wurden. 2.) Wie oft ist das Ordnungsamt ggf. zusammen mit anderen Behörden tätig geworden um hygienische Missstände in der Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel abzustellen? Die Abteilung Lebensmittel- und Hygieneüberwachung des Ordnungsamtes führte im Allerheiligenviertel in den Jahren 2012 und 2013 bisher insgesamt 64 Kontrollen (inklusive Nachkontrollen) durch. Diese Kontrollen erfolgten zum Teil unter Einbindung von Stadt- und Landespolizei bei groß angelegten Aktionstagen. Es wurden jeweils 23 Überprüfungen in Lebensmittelmärkten und Imbisseinrichtungen durchgeführt. Acht Überprüfungen betrafen Schankwirtschaften und sieben Inspektionen sind in Internetcafés und Kiosken durchgeführt worden. Nachkontrollen wurden fällig, wenn hygienische Mängel festgestellt werden mussten. Insoweit gibt es eine ganze Reihe von Betrieben, die mehrfach kontrolliert wurden. 2 a) Um welche Lokale handelt es sich im Einzelnen? Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden. 2 b) Welche Auflagen wurden den Gastronominnen und Gastronomen sowie Ladeninhaberinnen und Ladeninhabern gemacht, bzw. welche Vereinbarungen wurden getroffen, bzw. welche Ordnungs- bzw. Verwarngelder wurden verhängt? Bei festgestellten unhygienischen Zuständen werden gegenüber den Verantwortlichen Anordnungen getroffen, die der Wiederherstellung von hygienischen Zuständen dienen. Dies kann sich auf eine Grundreinigung, die Erneuerung des Farbanstrichs, die Ausbesserung von Fliesen etc. oder auch auf die Beseitigung von baulichen Mängeln beziehen. In den Jahren 2012 und 2013 wurden im Allerheiligenviertel insgesamt 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen lebensmittelhygienische Vorschriften eingeleitet. Vier Betriebe mussten wegen erheblichen lebensmittelhygienischen Verunreinigungen vorübergehend geschlossen werden. 2 c) Wurde insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel darauf geachtet, ob (illegale) unbepfandete Getränkeflaschen verkauft werden? Die Lebensmittelkontrolleure der Veterinärabteilung des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main achten bei ihren Inspektionen jeder Zeit auf die Einhaltung der Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung. Dies gilt nicht nur für Getränkedosen und Flaschen. Wird ein illegaler Verkauf von Pfandflaschen festgestellt, ergehen zusätzlich Meldungen an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt. Von dort werden dann ebenfalls Maßnahmen eingeleitet, um diese Verkäufe zukünftig zu unterbinden. 2 d) Ist dem Ordnungsamt bekannt, dass im Viertel mehrfach Personen auf Grund des Verzehrs von in der Gastronomie nicht ordnungsgemäß zubereitetem Hähnchenfleisch erkrankten? Dem Ordnungsamtes sind solche Krankheitsfälle nicht bekannt. Grundsätzlich muss angefügt werden, dass bei lebensmittelrechtlichen Kontrollen nicht allein der Aspekt der Lebensmittelhygiene überprüft wird. Im Focus der Lebensmittelkontrolleure stehen selbstverständlich auch Frischezustand und Qualität der zum Verkauf angebotenen Lebensmittel. Die bisher durchgeführten Überprüfungen ergaben in dieser Hinsicht keinen Anlass zur Beanstandung. Insbesondere liegen hier auch keine Verbraucherbeschwerden vor, die auf nicht ordnungsgemäß zubereitetes Hähnchenfleisch hinweisen. 3. Wurde die Kontrolldichte in Spielhallen und Gaststätten, in denen die Polizei Drogen gefunden hat, angehoben und wurden dort im Einzelfall weitere Maßnahmen ergriffen, die bewirken, dass diese Lokalitäten nicht mehr als Drogenbunker benutzt werden? Im Allerheiligenviertel befindet sich nur eine Spielhalle im Bereich der Lange Straße, die regelmäßig durch Einsatzkräfte der Stadtpolizei überprüft wird. Die Gaststätten werden sowohl von Bediensteten der Lebensmittel- und Hygienekontrolle als auch von Gewerbeprüfern der Stadtpolizei überprüft. Sofern es bei eigenständigen Kontrollen zu Feststellungen bzw. Hinweise in Bezug auf Drogen kommt, wird die zuständige Landespolizei umgehend eingeschaltet. Weiterhin fanden in 2013 auch zahlreiche gemeinsame Sonderaktionen zwischen Stadt- und Landespolizei statt. Aufgrund der derzeitigen Situation wurden die gemeinsamen Kontrollen mit der Landespolizei ab September noch weiter verstärkt. 4. Wann wurden in den Jahren 2012 und 2013 die Schließzeiten der Spielhallen in dem Bereich durch das Ordnungsamt überwacht? Die in Frankfurt angesiedelten Spielhallen werden regelmäßig durch die Stadtpolizei überprüft. In 2012 erfolgten an vier Sonntagen und in 2013 bislang an einem Sonntag Kontrollen gegen die vorgeschriebene Schließzeit zwischen 4 und 12 Uhr. Hierbei konnten keine Verstöße gegen die Sperrzeit durch die im Allerheiligenviertel befindliche Spielhalle in der Lange Straße festgestellt werden. 5. Wurden auch andere Ladengeschäfte (z. B. Handyläden mit Alkoholverkauf) überprüft? Die Kontrollen erstrecken sich auf alle Gewerbebetriebe im Allerheiligenviertel und somit auch auf Handyläden mit Alkoholverkauf. In einem Betrieb wurden im Rahmen von Kontrollmaßnahmen Wodka-Flaschen sichergestellt, die nicht in Deutschland vertrieben werden dürfen. In einem weiteren Betrieb wurde Alkoholika aus nicht bestimmbarer Herkunft sichergestellt, die derzeit im Hessischen Landeslabor untersucht wird. Weiterhin wurde in einem Fall ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes nach dem Waffengesetz eingeleitet. 6. Mit welchen Maßnahmen ist das Frankfurter Ordnungsamt an der Bekämpfung der Auswirkungen des Drogenstraßenhandels beteiligt? Die Bekämpfung der Drogenkriminalität liegt im originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Die Stadtpolizei leitet gewonnene Erkenntnisse umgehend an die Landespolizei weiter und führt darüber hinaus im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main in enger Kooperation gemeinsame Sonderaktionen mit der Landespolizei durch. Das Hauptaugenmerk liegt seitens des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei hierbei auf dem Gaststätten-, Spielhallen, bzw. Lebensmittelrecht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 807

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