Aktivitäten des Ordnungsamtes im Allerheiligenviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST
1678
Betreff: Aktivitäten des
Ordnungsamtes im Allerheiligenviertel Das Allerheiligenviertel ist schon über viele Jahre
ein problembehaftetes Gebiet. Neben zahlreichen und wenig einladend wirkenden
Gaststätten und Einzelhandelsbetrieben befinden sich dort alte und teilweise
vom äußerlichen Zustand her gesehene unattraktive Bordellbetriebe in der Breite
Gasse sowie zwei Sexshops innerhalb eines sehr eng begrenzten Bereichs.
Hinsichtlich der in der Vergangenheit aufgetretenen Lärmbeschwerden leitete die
Stadtpolizei entsprechende Maßnahmen ein, sofern sie hierüber Kenntnis
erlangte. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität liegt in der originären
Zuständigkeit der Landespolizei. Nachdem die Beschwerdelage in der jüngsten
Vergangenheit weiter zunahm, wurde ein runder Tisch eingerichtet, an dem neben
Vertretern des Ortsbeirates, des Stadtgesundheitsamtes, Gewerbetreibende auch
Stadt- sowie Landespolizei teilnahmen. Ziel war es, Strategien zu entwickeln,
um die Situation vor Ort zu verbessern. Ausfluss dessen sind verstärkte
Kontrollmaßnahmen von Stadt- und Landespolizei, die auch medienwirksam
veröffentlicht wurden. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 1-6 wie
folgt beantwortet: 1.) Wie oft ist das Ordnungsamt in den Jahren 2012
und 2013 aufgrund von Beschwerden aus der Bürgerschaft über nächtlichen Lärm
tätig geworden?
Für das Jahr 2012 sind keine
genauen Zahlen bekannt. In 2013 liegen dem Ordnungsamt 9 Lärmbeschwerden vor.
1a) Um welche Lokale handelt es sich
im Einzelnen? Aus datenschutzrechtlichen Gründen
können hierzu keine Angaben gemacht werden. 1b) Welche Auflagen wurden den
Konzessionsinhaberinnen und Konzessionsinhabern gemacht, bzw. welche
Vereinbarungen wurden getroffen, und welche Ordnungs- bzw. Verwarngelder wurden
verhängt? Im Allerheiligenviertel existieren
sowohl Gaststättenbetriebe mit als auch ohne Alkoholausschank. Die vorhandenen
Betriebe ohne Alkoholausschank sind seit 01.07.2005 erlaubnisfrei und verfügen
daher über keine Auflagen. Bei den Betrieben mit Alkoholausschank muss zwischen
Betrieben nach dem alten Bundesgaststättengesetz (GastG) und Betrieben nach dem
Hessischen Gaststättengesetz (HGastG, in Kraft seit 01.05.2012) unterschieden
werden. Den Betrieben nach
dem GastG wurden folgende, allgemeine Auflagen mit der Konzessionserteilung
erlassen.
S01. Die Bedürfnisanlagen sind sauber zu halten und öfters zu
desinfizieren. Es muss dafür gesorgt sein, dass die Gäste sie leicht
auffinden können. Gästetoiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder
ähnliche Einrichtungen nur gegen Entgelt zugänglich sein.
S02. Bei den Handwaschgelegenheiten in den
Toilettenanlagen muss sichergestellt sein, dass stets Seife vorhanden ist.
Außerdem ist eine Trocknungsmöglichkeit für die Hände vorzusehen, bei der
gewährleistet ist, dass jeder Gast sie sauber vorfindet (z.B.
Papierhandtücher, Heißlufttrockner usw.). S03.
Von dem Gewerbetreibenden sind alle Vorkehrungen zu
treffen, dass durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren
oder Belästigungen für die Allgemeinheit verhindert werden.
S04.
Sofern Dritte durch Lärm erheblich belästigt werden
können, sind Türen, Fenster oder sonstige Schallaustrittsöffnungen
grundsätzlich geschlossen zu halten. Das
Schließungsgebot für alle Schallaustrittsöffnungen gilt uneingeschränkt ab
22.00 Uhr. Einzelnen Betrieben wurden darüber hinaus noch die
gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit
innerhalb und außerhalb von Gebäuden verfügt. Durch die Einführung des neuen HGastG zum 01.05.2012
ist die Konzessionspflicht für alle Gaststätten (egal ob mit oder ohne
Alkoholausschank) durch eine reine Anzeigepflicht ersetzt worden. Spezielle
Auflagen / Anordnungen können seither nicht mehr präventiv verfügt werden.
Nachträgliche Anordnungen sind im Einzelfall möglich, wurden bei den Betrieben
im Allerheiligenviertel bislang jedoch nicht getroffen. Da die Nachtruhe durch entsprechende Ansprachen der
Stadtpolizei wiederhergestellt werden konnten, war bisher die Verhängung von
Verwarn- und Bußgeldern wegen Lärmbelästigung nicht geboten. Es gibt jedoch 6
Fälle für den Zeitraum 2012/2013, bei der Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen
Verstoßes gegen die Sondernutzungssatzung eingeleitet wurden. 2.) Wie oft ist das Ordnungsamt ggf. zusammen mit
anderen Behörden tätig geworden um hygienische Missstände in der Gastronomie
und Lebensmitteleinzelhandel abzustellen? Die Abteilung Lebensmittel- und Hygieneüberwachung
des Ordnungsamtes führte im Allerheiligenviertel in den Jahren 2012 und 2013
bisher insgesamt 64 Kontrollen (inklusive Nachkontrollen) durch. Diese
Kontrollen erfolgten zum Teil unter Einbindung von Stadt- und Landespolizei bei
groß angelegten Aktionstagen. Es wurden jeweils 23 Überprüfungen in
Lebensmittelmärkten und Imbisseinrichtungen durchgeführt. Acht Überprüfungen
betrafen Schankwirtschaften und sieben Inspektionen sind in Internetcafés und
Kiosken durchgeführt worden. Nachkontrollen wurden fällig, wenn hygienische
Mängel festgestellt werden mussten. Insoweit gibt es eine ganze Reihe von
Betrieben, die mehrfach kontrolliert wurden. 2 a) Um welche Lokale handelt es sich im
Einzelnen? Aus datenschutzrechtlichen Gründen
können hierzu keine Angaben gemacht werden. 2 b) Welche Auflagen wurden den Gastronominnen und
Gastronomen sowie Ladeninhaberinnen und Ladeninhabern gemacht, bzw. welche
Vereinbarungen wurden getroffen, bzw. welche Ordnungs- bzw. Verwarngelder
wurden verhängt?
Bei festgestellten unhygienischen
Zuständen werden gegenüber den Verantwortlichen Anordnungen getroffen, die der
Wiederherstellung von hygienischen Zuständen dienen. Dies kann sich auf eine
Grundreinigung, die Erneuerung des Farbanstrichs, die Ausbesserung von Fliesen
etc. oder auch auf die Beseitigung von baulichen Mängeln beziehen. In den Jahren 2012 und 2013 wurden im
Allerheiligenviertel insgesamt 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen
gegen lebensmittelhygienische Vorschriften eingeleitet. Vier Betriebe mussten
wegen erheblichen lebensmittelhygienischen Verunreinigungen vorübergehend
geschlossen werden. 2 c) Wurde insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel
darauf geachtet, ob (illegale) unbepfandete Getränkeflaschen verkauft
werden? Die Lebensmittelkontrolleure der
Veterinärabteilung des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main achten bei
ihren Inspektionen jeder Zeit auf die Einhaltung der Bestimmungen der
Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung. Dies gilt nicht nur für Getränkedosen
und Flaschen.
Wird ein illegaler Verkauf von
Pfandflaschen festgestellt, ergehen zusätzlich Meldungen an das zuständige
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt. Von dort
werden dann ebenfalls Maßnahmen eingeleitet, um diese Verkäufe zukünftig zu
unterbinden. 2 d) Ist dem Ordnungsamt bekannt,
dass im Viertel mehrfach Personen auf Grund des Verzehrs von in der Gastronomie
nicht ordnungsgemäß zubereitetem Hähnchenfleisch erkrankten? Dem Ordnungsamtes sind solche Krankheitsfälle nicht
bekannt. Grundsätzlich muss angefügt werden, dass bei lebensmittelrechtlichen
Kontrollen nicht allein der Aspekt der Lebensmittelhygiene überprüft wird. Im
Focus der Lebensmittelkontrolleure stehen selbstverständlich auch
Frischezustand und Qualität der zum Verkauf angebotenen Lebensmittel. Die
bisher durchgeführten Überprüfungen ergaben in dieser Hinsicht keinen Anlass
zur Beanstandung. Insbesondere liegen hier auch keine Verbraucherbeschwerden
vor, die auf nicht ordnungsgemäß zubereitetes Hähnchenfleisch hinweisen.
3. Wurde die Kontrolldichte in Spielhallen und
Gaststätten, in denen die Polizei Drogen gefunden hat, angehoben und wurden
dort im Einzelfall weitere Maßnahmen ergriffen, die bewirken, dass diese
Lokalitäten nicht mehr als Drogenbunker benutzt werden? Im Allerheiligenviertel befindet sich nur eine
Spielhalle im Bereich der Lange Straße, die regelmäßig durch Einsatzkräfte der
Stadtpolizei überprüft wird. Die Gaststätten werden sowohl von Bediensteten der
Lebensmittel- und Hygienekontrolle als auch von Gewerbeprüfern der Stadtpolizei
überprüft. Sofern es bei eigenständigen Kontrollen zu Feststellungen bzw.
Hinweise in Bezug auf Drogen kommt, wird die zuständige Landespolizei umgehend
eingeschaltet. Weiterhin fanden in 2013 auch zahlreiche gemeinsame
Sonderaktionen zwischen Stadt- und Landespolizei statt. Aufgrund der
derzeitigen Situation wurden die gemeinsamen Kontrollen mit der Landespolizei
ab September noch weiter verstärkt. 4. Wann wurden in den Jahren 2012 und 2013 die
Schließzeiten der Spielhallen in dem Bereich durch das Ordnungsamt
überwacht? Die in Frankfurt angesiedelten
Spielhallen werden regelmäßig durch die Stadtpolizei überprüft. In 2012
erfolgten an vier Sonntagen und in 2013 bislang an einem Sonntag Kontrollen
gegen die vorgeschriebene Schließzeit zwischen 4 und 12 Uhr. Hierbei konnten
keine Verstöße gegen die Sperrzeit durch die im Allerheiligenviertel
befindliche Spielhalle in der Lange Straße festgestellt werden. 5. Wurden auch andere Ladengeschäfte (z. B.
Handyläden mit Alkoholverkauf) überprüft? Die Kontrollen erstrecken sich auf alle
Gewerbebetriebe im Allerheiligenviertel und somit auch auf Handyläden mit
Alkoholverkauf. In einem Betrieb wurden im Rahmen von Kontrollmaßnahmen
Wodka-Flaschen sichergestellt, die nicht in Deutschland vertrieben werden
dürfen. In einem weiteren Betrieb wurde Alkoholika aus nicht bestimmbarer
Herkunft sichergestellt, die derzeit im Hessischen Landeslabor untersucht wird.
Weiterhin wurde in einem Fall ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes
nach dem Waffengesetz eingeleitet. 6. Mit welchen Maßnahmen ist das Frankfurter
Ordnungsamt an der Bekämpfung der Auswirkungen des Drogenstraßenhandels
beteiligt? Die Bekämpfung der
Drogenkriminalität liegt im originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei.
Die Stadtpolizei leitet gewonnene Erkenntnisse umgehend an die Landespolizei
weiter und führt darüber hinaus im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem
Polizeipräsidium Frankfurt am Main in enger Kooperation gemeinsame
Sonderaktionen mit der Landespolizei durch. Das Hauptaugenmerk liegt seitens
des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei hierbei auf dem Gaststätten-,
Spielhallen, bzw. Lebensmittelrecht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.08.2013, V 807