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Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt Höchst"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass wilde Plakatierungen und Zettel an Laternen o.ä. ein Ärgernis darstellen und das allgemeine Erscheinungsbild der Stadt beeinträchtigen. Die zu beobachtenden Aushänge sind zudem nicht immer nur privaten und nichtkommerziellen Charakters. Der Magistrat hat für die Werbung im Öffentlichen Raum der Stadt einen Werbenutzungsrechtsvertrag vergeben, der allein dem Vertragspartner die Werbung im Öffentlichen Raum gestattet. Mit der Schaffung der vom Ortsbeirat angeregten Aushangmöglichkeit müsste der Magistrat sicherstellen, dass der nichtkommerzielle Charakter der Aushänge in jedem Fall gewährleistet würde. Andernfalls würde der Magistrat aktiv dem Verstoß gegen das alleinige Werbenutzungsrecht Vorschub leisten. Dies setzt voraus, dass eine regelmäßige Kontrolle der Aushänge und des Zustands der Aushangmöglichkeit erfolgt. Einen entsprechenden Kümmerer gibt es derzeit für eine frei im Stadtraum stehende Aushangmöglichkeit nicht. Gleichzeitig geht der Magistrat davon aus, dass diese negativ wahrgenommene Praxis der privaten Informationsverteilung nicht durch ein einzelnes Angebot im Stadtteil eingedämmt werden kann. Häufig suchen die Aufhängenden eine räumlich breite Verteilung (bspw. Laternenmaste), um die Reichweite der Informationen zu erweitern. Der Magistrat erachtet es für sinnvoller, in oder bei bestehenden Institutionen (Vereine, Läden, Bibliothek, BiKuz, ...) dafür zu werben, Aushangmöglichkeiten zu schaffen. Hier wäre die Rolle des Kümmerers auch klar geregelt. Die Schaffung einer unabhängigen Aushangmöglichkeit lehnt der Magistrat ab.

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