Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Drogenhandel im Allerheiligenviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 166

Betreff: Drogenhandel im Allerheiligenviertel Zur oben genannten Anregung nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Die für die Kriminalitätsbekämpfung zuständige Landespolizei hat hinsichtlich des Drogenhandels im Allerheiligenviertel folgende Stellungnahme abgegeben: "Zutreffend ist, dass im betroffenen Bereich ein wahrnehmbarer Straßenhandel mit Betäubungsmitteln stattfindet. Es werden überwiegend sogenannte "weiche Drogen", wie Haschisch und Marihuana, verkauft. In der strafrechtlichen Bewertung führt der Handel mit geringen Mengen der vorgenannten Betäubungsmittel jedoch nicht zu empfindlichen und nachhaltigen justiziellen Sanktionen. Darüber hinaus ergeben sich erhebliche Zeitspannen zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des strafrechtlichen Verstoßes und der sich anschließenden staatsanwaltschaftlichen sowie gerichtlichen Bearbeitung. Somit ergibt sich lediglich ein geringer Effekt der Abschreckung. Die Konstablerwache sowie die angrenzenden Straßenzüge werden seit Jahren mit gezielten polizeilichen Maßnahmen belegt. Neben verdeckten polizeilichen Einsätzen finden regelmäßig offene Präsenzmaßnahmen, auch unter Beteiligung der hessischen Bereitschaftspolizei, statt. Die im Schreiben des Ortsbeirates als Rückzugsmöglichkeit und Bunkerplatz für Drogenhändler benannten Spielhallen sind den Einsatzkräften bekannt. Die polizeilichen Maßnahmen haben ergeben, dass diese weniger als Handels- oder Bunkerörtlichkeiten dienen, denn als reine Rückzugsmöglichkeit. Aus polizeilicher Sicht ist seit dem Frühjahr 2009 eine spürbare Verbesserung der Situation im Allerheiligenviertel eingetreten. Eine Untermauerung dieses Eindruckes haben Gespräche mit Anwohnern und Gewerbetreibenden ergeben. Dies wird auf die gezielten polizeilichen Maßnahmen zurückgeführt. Sich einstellende Verdrängungseffekte sind lediglich kurzfristiger Natur. Aus diesem Grund finden kontinuierlich intensive polizeiliche Maßnahmen zur Phänomenbekämpfung statt. Ein vollständiges Unterbinden dieses Kriminalitätsphänomens wird jedoch nicht möglich sein." Hinsichtlich der Situation von Spielhallen im Allgemeinen hat das Land Hessen mit dem Hessischen Gesetz zur Neuregelung des Spielhallenrechts (GVBl. S. 213) vom 28.06.2012 auf die Entwicklung und die Begleitumstände im Zusammenhang mit Spielhallen reagiert und neue Anforderungen an die Genehmigung und das Bestehen von Spielhallen gestellt. Aufgrund des kurzen Zeitraums des Inkrafttretens liegen derzeit noch keine Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen durch die geänderte Rechtslage vor.

Verknüpfte Vorlagen