Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST
1667
Betreff: Rahmenplan
Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen Als informelles Planungsinstrument ist der
Rahmenplan Alt-Niederursel zur verbindlichen Regelung der maximalen
Geschossfläche nicht geeignet. Aus ihm erwächst nur eine Selbstbindung für die
Stadt Frankfurt, es können aber keine verbindlichen Regelungen über Art und Maß
der baulichen Nutzung privater Grundstücke getroffen werden. Solche
Festsetzungen könnten nur in einem Bebauungsplan geregelt werden. Da sich der Rahmenplan
Alt-Niederusel noch in Bearbeitung befindet, kann derzeit nicht abschließend
beurteilt werden, ob zur Umsetzung seiner Ziele die Aufstellung eines
Bebauungsplans notwendig sein wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.08.2012, OM 1437