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Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1667 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen Als informelles Planungsinstrument ist der Rahmenplan Alt-Niederursel zur verbindlichen Regelung der maximalen Geschossfläche nicht geeignet. Aus ihm erwächst nur eine Selbstbindung für die Stadt Frankfurt, es können aber keine verbindlichen Regelungen über Art und Maß der baulichen Nutzung privater Grundstücke getroffen werden. Solche Festsetzungen könnten nur in einem Bebauungsplan geregelt werden. Da sich der Rahmenplan Alt-Niederusel noch in Bearbeitung befindet, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob zur Umsetzung seiner Ziele die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1437

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