Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM
1437 entstanden aus Vorlage:
OF 208/8 vom
06.08.2012 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier:
Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen Der Magistrat
wird gebeten, zum Schutz und zur Fortentwicklung von innerörtlichen Frei-,
Grün-, und Wasserflächen sowie zum Schutz und zur Fortentwicklung allgemein
zuträglicher Wohn- und Arbeitsbedingungen im alten Ortskern von Niederursel bei
der Aufstellung des Rahmenplanes Niederursel eine für zukünftige Bauvorhaben
verbindliche Regelung der maximalen Geschossfläche je Quadratmeter
Grundstücksfläche zur besseren und verträglichen Ordnung der Nachverdichtung zu
treffen, die sich an der Geschossflächenzahl für reine Wohngebiete, allgemeine
Wohngebiete oder sogenannte Dorfgebiete orientiert. Begründung: Der alte Ortskern von Niederursel ist in seiner
pittoresken städtebaulichen Gestalt sehr weitgehend durch das Denkmalrecht und
eine Erhaltungssatzung geschützt. In den Siebzigerjahren sind am Ortsrand
allerdings größere Wohnblocks entstanden. Auch später gab es Nachverdichtungen,
zum Beispiel in der Spielsgasse. Auch in jüngster Vergangenheit ist es zum
Abriss von frei stehenden, einzelnen Wohngebäuden auf Grundstücken gekommen,
die z.T. über eine beträchtliche Gartenfläche verfügten. So wird derzeit ein
Haus mit Grundstück an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg durch vier
Einfamilienhäuser ersetzt, die unter weitgehendem Verlust der Gartenfläche
ungemein dicht aneinander gebaut werden. In der Schüttgrabenstraße ist vor zwei
Jahren mit den Häusern 10a-c auf den betreffenden Grundstücken ein vom
optischen Eindruck her viel zu hohes Maß der baulichen Nutzung verwirklicht
worden. Durch solche Überschreitungen der städtebaulichen Ortstypik werden die
allgemeinen Anforderungen an allgemein zuträgliche Wohn- und
Arbeitsverhältnisse in Niederursel zunehmend beeinträchtigt. Eine gute
Wohnqualität, zu der sinnvolle Abstände zum Nachbarhaus ebenso gehören wie der
weitgehende Erhalt der noch bestehenden Grün- und Freiflächen, muss auch in
einem naturgemäß dichter besiedelten dörflichen Ortskern gewährleistet bleiben.
Auch für örtliche Gewerbetreibende ist eine langfristig planbare
nachbarschaftliche Situation von erheblicher Bedeutung. Deshalb erscheint es
dem Ortsbeirat sinnvoll und angemessen, im aufzustellenden Rahmenplan
Niederursel einen Passus zum Thema Nachverdichtung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2012, ST 1667
Aktenzeichen: 61 0