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Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1437 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 06.08.2012 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz und zur Fortentwicklung von innerörtlichen Frei-, Grün-, und Wasserflächen sowie zum Schutz und zur Fortentwicklung allgemein zuträglicher Wohn- und Arbeitsbedingungen im alten Ortskern von Niederursel bei der Aufstellung des Rahmenplanes Niederursel eine für zukünftige Bauvorhaben verbindliche Regelung der maximalen Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zur besseren und verträglichen Ordnung der Nachverdichtung zu treffen, die sich an der Geschossflächenzahl für reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete oder sogenannte Dorfgebiete orientiert. Begründung: Der alte Ortskern von Niederursel ist in seiner pittoresken städtebaulichen Gestalt sehr weitgehend durch das Denkmalrecht und eine Erhaltungssatzung geschützt. In den Siebzigerjahren sind am Ortsrand allerdings größere Wohnblocks entstanden. Auch später gab es Nachverdichtungen, zum Beispiel in der Spielsgasse. Auch in jüngster Vergangenheit ist es zum Abriss von frei stehenden, einzelnen Wohngebäuden auf Grundstücken gekommen, die z.T. über eine beträchtliche Gartenfläche verfügten. So wird derzeit ein Haus mit Grundstück an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg durch vier Einfamilienhäuser ersetzt, die unter weitgehendem Verlust der Gartenfläche ungemein dicht aneinander gebaut werden. In der Schüttgrabenstraße ist vor zwei Jahren mit den Häusern 10a-c auf den betreffenden Grundstücken ein vom optischen Eindruck her viel zu hohes Maß der baulichen Nutzung verwirklicht worden. Durch solche Überschreitungen der städtebaulichen Ortstypik werden die allgemeinen Anforderungen an allgemein zuträgliche Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Niederursel zunehmend beeinträchtigt. Eine gute Wohnqualität, zu der sinnvolle Abstände zum Nachbarhaus ebenso gehören wie der weitgehende Erhalt der noch bestehenden Grün- und Freiflächen, muss auch in einem naturgemäß dichter besiedelten dörflichen Ortskern gewährleistet bleiben. Auch für örtliche Gewerbetreibende ist eine langfristig planbare nachbarschaftliche Situation von erheblicher Bedeutung. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll und angemessen, im aufzustellenden Rahmenplan Niederursel einen Passus zum Thema Nachverdichtung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1667 Aktenzeichen: 61 0