Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST
1664
Betreff: Aufstellung von
Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Sosehr der Magistrat nachbarschaftliches Engagement
begrüßt und grundsätzlich bereit ist, dies auch nach Kräften zu fördern,
stellen Blumenkübel im öffentlichen Verkehrsraum stets ein Problem für die
Pflicht des Magistrats dar, jederzeit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten
und auch hierfür zu haften. Daher hat der Magistrat bis auf wenige Ausnahmen
den Rückbau von Blumenkübeln auch auf Fußwegeflächen betrieben. Zwar
funktionierten einige Partnerschaftsmodelle für Blumenkübel auf
Fußgängerflächen. Diese stellen jedoch eine seltene Ausnahme dar. Ohne den guten Willen der
Anwohnerinnen und Anwohner der Nussgartenstraße in Abrede stellen zu wollen,
sieht der Magistrat gleichwohl aus den vorgetragenen Gründen davon ab, der
Anregung zu entsprechen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2012, OM 759