Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1664
Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Sosehr der Magistrat nachbarschaftliches Engagement begrüßt und grundsätzlich bereit ist, dies auch nach Kräften zu fördern, stellen Blumenkübel im öffentlichen Verkehrsraum stets ein Problem für die Pflicht des Magistrats dar, jederzeit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und auch hierfür zu haften. Daher hat der Magistrat bis auf wenige Ausnahmen den Rückbau von Blumenkübeln auch auf Fußwegeflächen betrieben. Zwar funktionierten einige Partnerschaftsmodelle für Blumenkübel auf Fußgängerflächen. Diese stellen jedoch eine seltene Ausnahme dar. Ohne den guten Willen der Anwohnerinnen und Anwohner der Nussgartenstraße in Abrede stellen zu wollen, sieht der Magistrat gleichwohl aus den vorgetragenen Gründen davon ab, der Anregung zu entsprechen.