Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST
1663
Betreff: Aufstellung von
Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Magistrat weist darauf hin, dass die
Aufstellung von Blumenkübeln aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und der
Haftung bereits seit mehreren Jahren nicht mehr erfolgt. Eine Genehmigung kann
demzufolge nicht in Aussicht gestellt werden. Darüber hinaus würde die
Teilfinanzierung der Kübel aus dem Ortsbeiratsbudget nur geringen Teil der
Gesamtkosten abdecken. Angesichts des grundsätzlich höheren Pflegeaufwands von
Kübelbepflanzungen gegenüber ebenerdigen Pflanzbeeten v.a. hinsichtlich des
Bewässerungsaufwandes hatte der Magistrat bis auf wenige Ausnahmen den
vermehrten Rückbau von Blumenkübeln auch auf Fußwegeflächen betrieben.
Erfolgreich über Jahre funktionierende Patenschaftsmodelle für Blumenkübel auf
Fußgängerflächen können als Ausnahmefall bezeichnet werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.05.2012, OIB 88
Anregung an den
Magistrat vom 15.04.2013, OM 2120