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Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1663 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Magistrat weist darauf hin, dass die Aufstellung von Blumenkübeln aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung bereits seit mehreren Jahren nicht mehr erfolgt. Eine Genehmigung kann demzufolge nicht in Aussicht gestellt werden. Darüber hinaus würde die Teilfinanzierung der Kübel aus dem Ortsbeiratsbudget nur geringen Teil der Gesamtkosten abdecken. Angesichts des grundsätzlich höheren Pflegeaufwands von Kübelbepflanzungen gegenüber ebenerdigen Pflanzbeeten v.a. hinsichtlich des Bewässerungsaufwandes hatte der Magistrat bis auf wenige Ausnahmen den vermehrten Rückbau von Blumenkübeln auch auf Fußwegeflächen betrieben. Erfolgreich über Jahre funktionierende Patenschaftsmodelle für Blumenkübel auf Fußgängerflächen können als Ausnahmefall bezeichnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.05.2012, OIB 88 Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM 2120