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Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1038

Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Die Prüfung der verkehrsrechtlichen Grundlagen nimmt einen gewissen Zeitraum in Anspruch. Nach Vorlage der Ergebnisse wird der OBR 11 unaufgefordert unterrichtet, inwieweit die Kübelaufstellung durchgeführt werden kann. Der Magistrat weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sind. Pro Kübel in der gewünschten Ausstattung sind ca. 750,00 € zu veranschlagen.