Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Wolfsgangstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1662 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Wolfsgangstraße Die Wolfsgangstraße ist eine Straße im westlichen Nordend, über die die nördlich und südlich angrenzenden Wohnquartiere erschlossen werden. Erkenntnisse über den immer stärker werdenden Durchgangsverkehr lagen bis dato nicht vor. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Verminderung des Durchgangsverkehrs würden Änderungen der Verkehrsführung in der Wolfsgangstraße und in den angrenzenden Quartieren nach sich ziehen. Es ist davon auszugehen, dass es zu Verkehrsverlagerungen in die Holzhausenstraße käme, weshalb die bestehende Verkehrsführung beibehalten werden sollte. Bei der Führung des Verkehrs im angesprochenen Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße Ecke Hammanstraße handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr. Für die Einrichtung eines Kreisverkehrs ist der Straßenquerschnitt zu klein, sodass größere Fahrzeuge den Kreisverkehr nicht ordnungsgemäß befahren könnten. Vielmehr soll der Verkehr hier je nach Richtung rechts oder links an der Baumscheibe in der Mitte der Kreuzung vorbei führen. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung in Form von Sperrflächen mit Leitlinien wird entsprechend nachmarkiert. Im Bereich der Wolfsgangstraße 14 befindet sich bereits eine Markierung "Kinder" unmittelbar vor der Kindertagesstätte. Auch diese wird nachmarkiert, damit die Verkehrsteilnehmenden auf die besondere Situation aufmerksam gemacht werden. Die vom Ortsbeirat angeregte Querungshilfe im nahen Umfeld der Einmündung Hammanstraße würde den Wegfall von mindestens zwölf Stellplätzen nach sich ziehen und den Parkdruck somit weiter erhöhen. Aus diesem Grund bittet der Magistrat den Ortsbeirat um eine Entscheidung, ob die Maßnahme unter diesen Randbedingungen umgesetzt werden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 541 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1436