Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1253
Betreff: Verkehrssicherheit
Wolfsgangstraße Gemäß den Richtlinien für die
Anlage von Fußgängerüberwegen (R-RGÜ) ist die Anlage von Zebrastreifen in Tempo
30 -Zonen (in der Regel) entbehrlich. Um die Sicherheit für die querenden
Fußgänger zu verbessern, wird der Magistrat daher eine Querungshilfe
(Mittelinsel, ohne Zebrastreifen) in diesem Bereich realisieren. Auf den damit verbundenen Wegfall von mindestens
zwölf Stellplätzen wurde bereits in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1662
vom 05.12.2016, hingewiesen und ist dem Ortsbeirat somit bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2017, OM 1436