Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1253
Betreff: Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-RGÜ) ist die Anlage von Zebrastreifen in Tempo 30 -Zonen (in der Regel) entbehrlich. Um die Sicherheit für die querenden Fußgänger zu verbessern, wird der Magistrat daher eine Querungshilfe (Mittelinsel, ohne Zebrastreifen) in diesem Bereich realisieren. Auf den damit verbundenen Wegfall von mindestens zwölf Stellplätzen wurde bereits in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1662 vom 05.12.2016, hingewiesen und ist dem Ortsbeirat somit bekannt.