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Parkhaus Sonnemannstraße für die Anwohner besser nutzbar machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1652

Betreff: Parkhaus Sonnemannstraße für die Anwohner besser nutzbar machen Die Tiefgarage des Bildungszentrums Ostend (BZO) ist im Eigentum und in der Verwaltung der THEO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH. Diese vermietet die Tiefgaragenstellplätze in der Zeit von Montag bis Samstag von 7:15 Uhr bis 1:00 Uhr und sonntags von 9:00 Uhr bis 1:00 Uhr zum Preis von 1,50 € pro Stunde an die Besucher und Mitarbeiter des BZO und in einem kleineren Rahmen auch an Dauerparker. Sie dient damit bestimmungsgemäß vorrangig dem ruhenden Verkehr des Bildungszentrums und vermindert so den Parkdruck und den Parksuchverkehr im umliegenden Quartier. Der Magistrat hat keine Möglichkeit, unmittelbar auf den Betrieb der Tiefgarage durch den Eigentümer Einfluss zu nehmen. Durch die starke Überschneidung der Parkraumnachfrage von Quartiersbewohnern und abendlichen Besuchern des BZO erscheint es auch nicht sinnvoll, die Tiefgarage als Quartiersgarage für die Anwohner zu nutzen. Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum kann dadurch nicht vermindert werden. Vielmehr steht zu befürchten, dass bei den Besuchern des BZO aufgrund von Ortsunkundigkeit, dem Umstand, Materialien weit tragen zu müssen oder der Sorge, einen Kurs/Termin nicht rechtzeitig zu erreichen, die Hemmschwelle auch illegale Abstellmöglichkeiten zu nutzen, sinken dürfte, wenn die Tiefgarage durch Anwohner belegt sein sollte.

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