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Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1650 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Zum Schutz vor Lärm existieren zahlreiche Rechtsgrundlagen und Instrumente, wobei die von dem Ortsbeirat genannten Lärmquellen in jeweils unterschiedlichen Verfahren bearbeitet werden. Grundsätzlich haben bestehende Verkehrswege Bestandsschutz, auch wenn sich die Verkehrsmenge erhöht. Ein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen besteht hier nicht. Für den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm und den Fluglärm existieren Lärmaktionspläne gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Regierungspräsidiums Darmstadt, die lärmmindernde Maßnahmen vorschlagen. Zusätzlich gibt es freiwillige Initiativen wie das Bundesprogramm zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes oder Maßnahmenvorschläge der Fluglärmkommission am Flughafen Frankfurt am Main. Zum Bau der "Nordmainischen S-Bahn" wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren werden auch Fragen zum Schutz vor Lärm nach den gesetzlichen Bestimmungen, hier der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), geregelt. Gleiches gilt für den Bau des Riederwaldtunnels. Lärmimmissionen, die durch Industrie- und Gewerbebetriebe verursacht werden, überwacht das Regierungspräsidium Darmstadt. Regelungsgrundlagen sind hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verwaltungsvorschrift TA Lärm. Rechtsverstöße sind dem Magistrat im Ortsbezirk 11 nicht bekannt. Die Erstellung der vom Ortsbeirat geforderten Gutachten würde erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen, ohne dass hiermit eine Handlung erzwungen werden könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2016, OA 40

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