Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST
1650
Betreff: Lärmgutachten und
Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Zum Schutz vor Lärm existieren
zahlreiche Rechtsgrundlagen und Instrumente, wobei die von dem Ortsbeirat
genannten Lärmquellen in jeweils unterschiedlichen Verfahren bearbeitet
werden. Grundsätzlich
haben bestehende Verkehrswege Bestandsschutz, auch wenn sich die Verkehrsmenge
erhöht. Ein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen besteht hier nicht.
Für den Straßenverkehrslärm, den
Schienenverkehrslärm und den Fluglärm existieren Lärmaktionspläne gemäß § 47d
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Regierungspräsidiums Darmstadt, die
lärmmindernde Maßnahmen vorschlagen. Zusätzlich gibt es freiwillige Initiativen
wie das Bundesprogramm zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes oder
Maßnahmenvorschläge der Fluglärmkommission am Flughafen Frankfurt am Main.
Zum Bau der "Nordmainischen
S-Bahn" wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem
Verfahren werden auch Fragen zum Schutz vor Lärm nach den gesetzlichen
Bestimmungen, hier der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), geregelt.
Gleiches gilt für den Bau des Riederwaldtunnels. Lärmimmissionen, die durch Industrie- und
Gewerbebetriebe verursacht werden, überwacht das Regierungspräsidium Darmstadt.
Regelungsgrundlagen sind hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die
Verwaltungsvorschrift TA Lärm. Rechtsverstöße sind dem Magistrat im Ortsbezirk
11 nicht bekannt. Die
Erstellung der vom Ortsbeirat geforderten Gutachten würde erhebliche
finanzielle Mittel beanspruchen, ohne dass hiermit eine Handlung erzwungen
werden könnte.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.07.2016, OA 40