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Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 164 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-Straße Ein verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) kann nur angeordnet werden, wenn gemäß der Allgemeinen Vorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) entsprechende Bedingungen erfüllt sind. Die mit den Zeichen 325.1 StVO gekennzeichneten Straßen müssen z.B. durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hingegen eine untergeordnete Rolle spielt. Darüber hinaus ist grundsätzlich ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Die Valentin-Senger-Straße erfüllt die genannten Kriterien nicht. Durch den "klassischen Querschnitt" der Straße mit Gehwegen auf beiden Straßenseiten sowie Parkbuchten unterscheidet sie sich damit deutlich von den in der näheren Umgebung befindlichen Straßen (Dietrich-Bonhoeffer-Weg, Bernhard-Becker-Straße), die eben in der ganzen Straßenbreite niveaugleich ausgebaut sind. Im Rahmen eines Schulwegtermins wurden folgende drei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umgesetzt: Vor der ersten Einmündung des Dietrich-Bonhoeffer-Weges (aus Richtung Dortelweiler Straße) ist ein Bodenpiktogramm "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn der Valentin-Senger-Straße markiert worden. Im weiteren Verlauf ist an den zwei folgenden Einmündungsbereichen ein grünes Schachbrettmuster markiert worden für eine höhere Aufmerksamkeit des Kraftfahrers. Darüber hinaus gibt es in Höhe der Valentin-Senger-Schule einen Standort für eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, welche in regelmäßigen Abständen aufgestellt wird, um die Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige von "Bitte langsamer!" und "Danke!" zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu bewegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4687

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