Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST
164
Betreff: Verkehrsberuhigung
in der Valentin-Senger-Straße Ein verkehrsberuhigter Bereich
(Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) kann nur angeordnet
werden, wenn gemäß der Allgemeinen Vorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) entsprechende Bedingungen erfüllt sind. Die mit den Zeichen 325.1
StVO gekennzeichneten Straßen müssen z.B. durch ihre besondere Gestaltung den
Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr hingegen eine untergeordnete Rolle spielt. Darüber hinaus ist
grundsätzlich ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite
erforderlich. Die
Valentin-Senger-Straße erfüllt die genannten Kriterien nicht. Durch den
"klassischen Querschnitt" der Straße mit Gehwegen auf beiden Straßenseiten
sowie Parkbuchten unterscheidet sie sich damit deutlich von den in der näheren
Umgebung befindlichen Straßen (Dietrich-Bonhoeffer-Weg,
Bernhard-Becker-Straße), die eben in der ganzen Straßenbreite niveaugleich
ausgebaut sind.
Im Rahmen eines Schulwegtermins
wurden folgende drei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
umgesetzt: Vor der ersten
Einmündung des Dietrich-Bonhoeffer-Weges (aus Richtung Dortelweiler Straße) ist
ein Bodenpiktogramm "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn der
Valentin-Senger-Straße markiert worden. Im weiteren Verlauf ist an den zwei
folgenden Einmündungsbereichen ein grünes Schachbrettmuster markiert worden für
eine höhere Aufmerksamkeit des Kraftfahrers. Darüber hinaus gibt es in Höhe der
Valentin-Senger-Schule einen Standort für eine mobile Geschwindigkeitsanzeige,
welche in regelmäßigen Abständen aufgestellt wird, um die Verkehrsteilnehmer
durch die Anzeige von "Bitte langsamer!" und "Danke!" zur Einhaltung der
vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu bewegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4687