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Gestaltung der Fahrbahn Zur Kalbacher Höhe Straßenumbau führt zur Gefährdung des Radverkehrs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1641 Betreff: Gestaltung der Fahrbahn Zur Kalbacher Höhe Straßenumbau führt zur Gefährdung des Radverkehrs Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Radverkehrsanlagen dürfen nach § 45 Abs.1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Tempo-30-Zonen nicht angelegt werden. Der Anregung könnte demnach nur durch die Aufhebung der Ausweisung als Tempo-30-Zone oder durch einen Radweg ohne Benutzungspflicht nach § 2 Abs.4 Satz 3 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur StVO entsprochen werden. Der Magistrat geht davon aus, dass eine Aufhebung der Tempo-30-Zone nicht in Betracht kommt. Aber auch ein Radweg ohne Benutzungspflicht begegnet erheblichen Bedenken. Bei der Nutzung solcher Anlagen durch Radfahrende kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Störungen mit dem fußläufigen Verkehr mit entsprechendem Konfliktpotential bis hin zu Verkehrsgefährdungen. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei dem angesprochenen Teilstück der Straße Zur Kalbacher Höhe um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er es nicht für opportun erachtet, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4502

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