Gestaltung der Fahrbahn Zur Kalbacher Höhe Straßenumbau führt zur Gefährdung des Radverkehrs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST
1641
Betreff: Gestaltung der
Fahrbahn Zur Kalbacher Höhe Straßenumbau führt zur Gefährdung des
Radverkehrs Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist
Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Radverkehrsanlagen dürfen nach § 45 Abs.1c der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Tempo-30-Zonen nicht angelegt werden.
Der Anregung könnte demnach nur
durch die Aufhebung der Ausweisung als Tempo-30-Zone oder durch einen Radweg
ohne Benutzungspflicht nach § 2 Abs.4 Satz 3 und 4 der Verwaltungsvorschriften
zur StVO entsprochen werden. Der Magistrat geht davon aus, dass eine Aufhebung
der Tempo-30-Zone nicht in Betracht kommt. Aber auch ein Radweg ohne
Benutzungspflicht begegnet erheblichen Bedenken. Bei der Nutzung solcher
Anlagen durch Radfahrende kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Störungen mit dem
fußläufigen Verkehr mit entsprechendem Konfliktpotential bis hin zu
Verkehrsgefährdungen. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei dem
angesprochenen Teilstück der Straße Zur Kalbacher Höhe um einen ausgewiesenen
Schulweg handelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er es nicht für opportun erachtet, der Anregung zu
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2015, OM 4502