Aufstellung von Fahrradständern im Kreuzungsbereich Bornweg/Neue Fahrt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1635
Betreff: Aufstellung von
Fahrradständern im Kreuzungsbereich Bornweg/Neue Fahrt Eine Ortsbesichtigung hat ergeben,
dass die Örtlichkeit in der Anregung nicht genau definiert ist. Die angegebene
Adresse Bornweg 3 liegt nicht direkt an der Ecke. Die Straße ist ein
verkehrsberuhigter Bereich. Zusätzliche Poller sind dort für die Gewährleistung
der Verkehrssicherheit nicht notwendig. Das Aufstellen von Fahrradbügeln an
dieser Stelle ist leider nicht möglich, da hier annähernd die Fläche eines PKWs
benötigt wird und nicht genügend Platz auf dem Gehweg vorhanden ist.
Im Kurvenbereich Bornweg / Neue Fahrt auf der
Straßenseite der Adresse Bornweg 3 ist der Gehweg sehr schmal. Aus diesem Grund
steht nicht genügend Platz für die Installation eines Stahlabweisers (Pollers)
zur Verfügung. Aufgrund des begrenzten Platzangebots können auch hier keine
Fahrradbügel aufgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1577