Aufstellung von Fahrradständern im Kreuzungsbereich Bornweg/Neue Fahrt
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1635
Betreff: Aufstellung von Fahrradständern im Kreuzungsbereich Bornweg/Neue Fahrt Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass die Örtlichkeit in der Anregung nicht genau definiert ist. Die angegebene Adresse Bornweg 3 liegt nicht direkt an der Ecke. Die Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Zusätzliche Poller sind dort für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht notwendig. Das Aufstellen von Fahrradbügeln an dieser Stelle ist leider nicht möglich, da hier annähernd die Fläche eines PKWs benötigt wird und nicht genügend Platz auf dem Gehweg vorhanden ist. Im Kurvenbereich Bornweg / Neue Fahrt auf der Straßenseite der Adresse Bornweg 3 ist der Gehweg sehr schmal. Aus diesem Grund steht nicht genügend Platz für die Installation eines Stahlabweisers (Pollers) zur Verfügung. Aufgrund des begrenzten Platzangebots können auch hier keine Fahrradbügel aufgestellt werden.