Verkehrsberuhigung Alte Fahrt und Bornweg
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Bornweg Der Magistrat möge im Anschluss an die Kanalarbeiten in der Hohen Brück die Verkehrssituation in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt wie folgt ändern:
- Bornweg und Alte Fahrt werden als verkehrsberuhigte Zonen (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen.
- Die Fahrtrichtung im Bornweg wird eingeschränkt auf die Fahrtrichtung von der Neuen Fahrt zur Alten Fahrt.
- Die Fahrtrichtung in der Alten Fahrt wird vom Bornweg kommend bis zur Hausnummer 11 in diese Richtung beschränkt. Ab Nummer 11 sollten beide Fahrtrichtungen bis zur Straße Alt-Erlenbach freigegeben sein.
- In der Alten Fahrt gilt zwischen Hausnummer 11 und der Kreuzung Alt-Erlenbach beidseitig ein absolutes Halteverbot.
- Vor der Hausnummer Bornweg 3 werden 2 Fahrradständer (oder Poller) angebracht um das Parken auf der Ecke zu vermeiden. Begründung: Eine Befragung der Anlieger hat ergeben, dass die momentane Einbahnstraßenlösung gut aufgenommen wird. Insbesondere die Situation in der Neuen Fahrt hat sich erheblich entschärft seit aus dem Bornweg kein Verkehr mehr Richtung Erlenbacher Stadtweg fließt. Gleichzeitig sollte jedoch insgesamt das Tempo in diesem Bereich noch weiter reduziert werden. Die Zufahrt zum Parkplatz der Poststelle und der Reinigung sollte jedoch wieder von der Seite Alt-Erlenbach aus zugänglich sein, um einen viel längeren Umweg durch den Bornweg im Sinne der Anwohner zu vermeiden. Die Halteverbote und Fahrradständer sollen Verkehrsbehinderungen durch rücksichtslose Parker verhindern. Quelle: Google Maps
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 79/13
Betreff: Verkehrsberuhigung Alte Fahrt und
Bornweg Der Magistrat möge im Anschluss an die Kanalarbeiten
in der Hohen Brück die Verkehrssituation in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt
wie folgt ändern:
1. Bornweg und Alte Fahrt werden
als verkehrsberuhigte Zonen (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. 2. Die Fahrtrichtung im Bornweg wird
eingeschränkt auf die Fahrtrichtung von der Neuen Fahrt zur Alten Fahrt.
3. Die Fahrtrichtung in der Alten
Fahrt wird vom Bornweg kommend bis zur Hausnummer 11 in diese Richtung
beschränkt. Ab Nummer 11 sollten beide Fahrtrichtungen bis zur Straße
Alt-Erlenbach freigegeben sein. 4. In der Alten Fahrt gilt zwischen Hausnummer 11
und der Kreuzung Alt-Erlenbach beidseitig ein absolutes Halteverbot. 5. Vor der
Hausnummer Bornweg 3 werden 2 Fahrradständer (oder Poller) angebracht um das
Parken auf der Ecke zu vermeiden. Begründung: Eine Befragung der Anlieger hat ergeben, dass die
momentane Einbahnstraßenlösung gut aufgenommen wird. Insbesondere die Situation
in der Neuen Fahrt hat sich erheblich entschärft seit aus dem Bornweg kein
Verkehr mehr Richtung Erlenbacher Stadtweg fließt. Gleichzeitig sollte jedoch
insgesamt das Tempo in diesem Bereich noch weiter reduziert werden. Die Zufahrt
zum Parkplatz der Poststelle und der Reinigung sollte jedoch wieder von der
Seite Alt-Erlenbach aus zugänglich sein, um einen viel längeren Umweg durch den
Bornweg im Sinne der Anwohner zu vermeiden. Die Halteverbote und Fahrradständer sollen
Verkehrsbehinderungen durch rücksichtslose Parker verhindern. Quelle: Google
Maps Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
13 am 14.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF
79/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR
13 am 25.04.2017, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der SPD
wird über die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Anregung an den
Magistrat OM 1577
2017 e Ziffer 1 wird abgelehnt. Die Ziffer 2 wird
abgelehnt. Die Ziffern 3 und 4 werden zurückgezogen. Die Ziffer 5
wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der Betreff und die
Begründung der Vorlage werden durch die der Vorlage OF 88/13 ersetzt.
Abstimmung:
zu 1.: CDU gegen SPD (=Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, BFF
und FDP zu 2.: Annahme bei Enthaltung SPD und BFF zu 4.:
Einstimmige Annahme zu 5.: Einstimmige Annahme