Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigung Alte Fahrt und Bornweg

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Bornweg Der Magistrat möge im Anschluss an die Kanalarbeiten in der Hohen Brück die Verkehrssituation in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt wie folgt ändern:

  1. Bornweg und Alte Fahrt werden als verkehrsberuhigte Zonen (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen.
  2. Die Fahrtrichtung im Bornweg wird eingeschränkt auf die Fahrtrichtung von der Neuen Fahrt zur Alten Fahrt.
  3. Die Fahrtrichtung in der Alten Fahrt wird vom Bornweg kommend bis zur Hausnummer 11 in diese Richtung beschränkt. Ab Nummer 11 sollten beide Fahrtrichtungen bis zur Straße Alt-Erlenbach freigegeben sein.
  4. In der Alten Fahrt gilt zwischen Hausnummer 11 und der Kreuzung Alt-Erlenbach beidseitig ein absolutes Halteverbot.
  5. Vor der Hausnummer Bornweg 3 werden 2 Fahrradständer (oder Poller) angebracht um das Parken auf der Ecke zu vermeiden. Begründung: Eine Befragung der Anlieger hat ergeben, dass die momentane Einbahnstraßenlösung gut aufgenommen wird. Insbesondere die Situation in der Neuen Fahrt hat sich erheblich entschärft seit aus dem Bornweg kein Verkehr mehr Richtung Erlenbacher Stadtweg fließt. Gleichzeitig sollte jedoch insgesamt das Tempo in diesem Bereich noch weiter reduziert werden. Die Zufahrt zum Parkplatz der Poststelle und der Reinigung sollte jedoch wieder von der Seite Alt-Erlenbach aus zugänglich sein, um einen viel längeren Umweg durch den Bornweg im Sinne der Anwohner zu vermeiden. Die Halteverbote und Fahrradständer sollen Verkehrsbehinderungen durch rücksichtslose Parker verhindern. Quelle: Google Maps

Inhalt

Antrag vom 27.02.2017, OF 79/13

Betreff: Verkehrsberuhigung Alte Fahrt und Bornweg Der Magistrat möge im Anschluss an die Kanalarbeiten in der Hohen Brück die Verkehrssituation in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt wie folgt ändern:

  1. Bornweg und Alte Fahrt werden als verkehrsberuhigte Zonen (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen.

  2. Die Fahrtrichtung im Bornweg wird eingeschränkt auf die Fahrtrichtung von der Neuen Fahrt zur Alten Fahrt.

  3. Die Fahrtrichtung in der Alten Fahrt wird vom Bornweg kommend bis zur Hausnummer 11 in diese Richtung beschränkt. Ab Nummer 11 sollten beide Fahrtrichtungen bis zur Straße Alt-Erlenbach freigegeben sein.

  4. In der Alten Fahrt gilt zwischen Hausnummer 11 und der Kreuzung Alt-Erlenbach beidseitig ein absolutes Halteverbot.

  5. Vor der Hausnummer Bornweg 3 werden 2 Fahrradständer (oder Poller) angebracht um das Parken auf der Ecke zu vermeiden. Begründung: Eine Befragung der Anlieger hat ergeben, dass die momentane Einbahnstraßenlösung gut aufgenommen wird. Insbesondere die Situation in der Neuen Fahrt hat sich erheblich entschärft seit aus dem Bornweg kein Verkehr mehr Richtung Erlenbacher Stadtweg fließt. Gleichzeitig sollte jedoch insgesamt das Tempo in diesem Bereich noch weiter reduziert werden. Die Zufahrt zum Parkplatz der Poststelle und der Reinigung sollte jedoch wieder von der Seite Alt-Erlenbach aus zugänglich sein, um einen viel längeren Umweg durch den Bornweg im Sinne der Anwohner zu vermeiden. Die Halteverbote und Fahrradständer sollen Verkehrsbehinderungen durch rücksichtslose Parker verhindern. Quelle: Google MapsBeratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 10
OBR 13
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 79/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 13
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
Anregung an den Magistrat OM 1577 2017 e Ziffer 1 wird abgelehnt. Die Ziffer 2 wird abgelehnt. Die Ziffern 3 und 4 werden zurückgezogen. Die Ziffer 5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Der Betreff und die Begründung der Vorlage werden durch die der Vorlage OF 88/13 ersetzt.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen